39-jährige Rosenheimerin vor Gericht wegen Doppelmordes angeklagt
Sie soll ihre eigenen Kinder, die siebenjährige Marla und den sechsjährigen Tom, mit einem Spalthammer erschlagen und dann versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen. Nun steht sie in Traunstein vor Gericht.
Beim Betreten des Gerichtssaals ist sie in einen Anorak gehüllt, den Kopf hält sie tief unter ihrer Kapuze versteckt. Eva-Maria F. aus Rosenheim soll in der Nacht vom Heiligen Abend auf den 1. Weihnachtsfeiertag 2024 ihre beiden Kinder erschlagen und danach versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen.
Das Interesse der Öffentlichkeit, diesen Prozess persönlich zu verfolgen, war hoch. Eine große Zahl an Besuchern und Pressevertretern wollte persönlich miterleben, wie die Bluttat von Rosenheim vor Gericht behandelt wird. Die Beschuldigte befindet sich seit der Tat in Gewahrsam, zunächst war sie in Untersuchungshaft und ist nun in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Was ist in der Familie der Beschuldigten am Heiligen Abend 2024 passiert? Vor dem Schöffengericht werden ein Arbeitskollege der Beschuldigten befragt, die Mutter der Beschuldigten, der ehemalige Lebensgefährte und Vater der getöteten Kinder und weitere Zeugen. Sie alle tragen zu einem Gesamtbild bei, das nur Bestürzung hervorrufen kann.
Das Gericht befragte zunächst einen Arbeitskollegen der Beschuldigten. Ihn habe die Beschuldigte am Heiligen Abend spät in der Nacht angerufen und ihn gefragt, ob er bei ihr noch vorbeikommen könne, es gehe ihr nicht so gut. Er habe eine Verzweiflung in ihrer Stimme gespürt. Daraufhin sei er sofort losgefahren, habe sie noch einmal angerufen, es habe aber niemand geantwortet. An ihrem Haus habe er Licht gesehen, auf der Terrasse habe er Radiomusik gehört, er sei hinein ins Haus und habe sie dann im Schlafzimmer gefunden. Sie habe neben ihren beiden kleinen Kindern im Bett gelegen. Die Kinder seien tot gewesen, auch sie habe sich nicht gerührt, er habe keinen Puls mehr fühlen können. Für einen Moment verlor der Arbeitskollege der Beschuldigten seine Fassung und weinte. Er habe dann sofort die Polizei alarmiert, sagt er aus. Die Beschuldigte sei dann reanimiert worden.
Er berichtete auch, dass die Beschuldigte in Trennung von ihrem Lebensgefährten gelebt habe, immer Angst gehabt habe, dass man ihr die Kinder wegnehme und er habe ihr immer Trost Spenden wollen, ihr Mut machen. Er berichtete auch von ihrer psychischen Labilität. „Wir wussten, dass sie vieles nicht auf die Reihe kriegt“, teilt er dem Gericht unter Tränen mit, aber ihr Verhältnis zu ihren Kindern sei stets liebevoll und fürsorglich gewesen, sie habe sich immer bemüht, so weit es ihr möglich war, dieses Verhältnis zu pflegen.
Die Beschuldigte, ganz offensichtlich mit sich und ihrer Familie überfordert, sei im privaten Umfeld immer wieder körperlich übergriffig geworden, habe ihren Lebensgefährten in Gegenwart der Kinder in den Arm gebissen und ihn auch geschlagen, wenn es familiäre Konflikte gegeben habe.
Dieser Lebensgefährte tritt als Nebenkläger vor Gericht auf, und führte hierzu aus: „Sie hat ihre Kinder geliebt, aber wenn sie sich bedroht fühlte, kannte sie nichts mehr.“ Sie habe ihn auch einmal direkt vor die Tür gesetzt, habe seine Sachen vor die Tür geworfen und gedroht, seinen Laptop aus dem Fenster zu werfen. Dann sei sie wiederum sehr liebevoll zu ihrer Familie gewesen.
Angefangen hätten die exzessiven Konflikte während der Zeit der Corona-Pandemie und es habe sich zunehmend gesteigert. Er sei morgens in friedlicher Stimmung aus dem Hause gegangen, dann habe sie Textnachrichten geschickt, die zum Streit geeignet waren, dies sei eskaliert und man habe es tagelang nicht geschafft, die Streitigkeiten wieder beizulegen.
Im Dezember 2023 habe er es dann nicht mehr ausgehalten und sich von seiner Partnerin getrennt, nachdem die Konflikte auch auf den Freundeskreis übergegriffen hätten. Im Juni 2024 sei er dann endgültig aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Kurz vorher habe sie noch Hoffnungen geschürt, dass man wieder zusammenleben könne. Der Zeuge zitiert seine Lebensgefährtin: „Ab jetzt machen wir es uns schön!“
Er sei dann aber dennoch ausgezogen, weil diese Versprechungen nicht lange vorhielten. Aber erst im Herbst 2024 habe er sich um die drei Kinder Sorgen gemacht.
Neben den beiden getöteten Kindern gab es noch einen 13-jährigen Sohn. Die Beschuldigte begann nämlich, im Bekanntenkreis zu erzählen, dass ihr Sohn Tom sexuell missbraucht würde. Von wem, blieb unklar. Sie behauptete wiederholt, dass die Kinder systematisch in einem Supermarkt missbraucht würden. Kurz vor Weihnachten 2024 seien dann die Kinder bei ihm gewesen und sie seien am 24.12.2024 zurück zur Mutter gekommen, die dann gemeinsam mit ihrer Mutter Weihnachten gefeiert habe. Am späteren Abend sei sie dann mit den zwei kleinen Kindern zu sich nach Hause gefahren, der größere Sohn habe bei seiner Großmutter bleiben wollen.
Und in der Nacht soll sie dann einen mehr als vier Kilogramm schweren Spalthammer genommen und damit auf die Schädel der Kinder eingeschlagen haben.
Vor Gericht erfährt man aber noch mehr über die persönlichen Lebensumstände der Beschuldigten: Ihr Vater habe sich von ihrer Mutter getrennt, als sie zwölf Jahre alt gewesen sei und sich anschließend selbst getötet und auch ihr Großvater väterlicherseits habe sich selbst getötet.
Auch die Mutter der Beschuldigten wurde vor Gericht befragt. Sie berichtete, dass die Beschuldigte ein schweres Alkoholproblem gehabt habe, sie sei immer wieder stark betrunken gewesen und sei deshalb auch mehrfach in stationärer Behandlung gewesen. Sie habe einfach zu viel getrunken, wenn es ihr nicht gut gegangen sei, berichtete die Mutter. Im Herbst 2024 habe auch sie keinen rechten Zugang mehr zu ihrer Tochter gefunden. Und am Heiligabend 2024 seien sie dann alle zu ihr gekommen, sie habe noch in die Kirche gehen wollen, da habe ihre Tochter heimfahren wollen und der große Sohn habe den Wunsch geäußert, bei der Oma bleiben zu dürfen, wo er nunmehr dauerhaft lebe.
Zum Abschluss des ersten Prozesstages wurde noch der Spalthammer in Augenschein genommen, der Beamte der Kripo Rosenheim, der die Spurensicherung verantwortlich geleitet hatte, brachte ihn mit: mehr als vier Kilogramm schwer, ein ungefähr ein Meter langer Stiel, das konnte schon beeindrucken.
Mehrere Zeugen brachen während ihrer Aussage wiederholt in Tränen aus, auch die Beschuldigte verlor an einer Stelle die Fassung, obwohl sie lange Zeit scheinbar gefasst wirkte.
Ist die Beschuldigte schuldunfähig oder nicht? Diese Frage wird das Gericht noch beschäftigen müssen. Der Psychiater, der als Gutachter vor Gericht auftrat, bejahte in seinem Begutachtung dies.
Man verließ als Beobachter des Verfahrens nach diesem Prozesstag bestürzt und nachdenklich das Gericht. Was passiert in einem Menschen, der zu solch einer Tat fähig ist?
Der Prozess wird am 8. September fortgesetzt. Wir werden weiter berichten.
RP
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