Stadt Rosenheim mit neuer Mietspiegel-Broschüre

Die Auswertung ergab zum Stichtag 1. Januar 2025 einen mittleren Anstieg der Nettokaltmiete pro Quadratmeter um 5,4 Prozent gegenüber dem bislang gültigen Mietspiegel 2023.
Die durchschnittliche, ortsübliche Vergleichsmiete in Rosenheim beträgt nun 9,96 Euro pro Quadratmeter. Bei dem Durchschnittswert handele es sich um einen statistischen Wert, beispielsweise zum Vergleich mit anderen Kommunen.
Die anwendbare ortsübliche Vergleichsmiete müsse jedoch immer individuell für das konkrete Objekt berechnet werden.
Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt die Stadt Rosenheim ab sofort auf
www.rosenheim.de
einen aktualisierten Online-Rechner zur Verfügung.
Alternativ kann die Berechnung auch mit Hilfe der neuen Mietspiegel-Broschüre durchgeführt werden.
Die Broschüre kann ab sofort entweder unter
heruntergeladen werden oder ist in Papierform bei der Stadt Rosenheim erhältlich.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit.
Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer, praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern sowie Vermietern. Der Mietspiegel Fortschreibung wurde durch den Stadtrat sowie den Mieter- und den Haus- und Grundbesitzerverein als qualifiziert anerkannt.
Weitere Auskünfte zum Mietspiegel gibt die Stadt Rosenheim montags bis donnerstags zwischen 9 und 13 Uhr unter der
08031 365 8480
oder per E-Mail unter mietspiegel@rosenheim.de.
Beratungen leisten der Mieterverein Rosenheim und Umgebung (Telefon: 08031 34104, mieterverein-rosenheim@t-online.de)
sowie der Haus- und Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung (Telefon: 08031 12635, info@hug-ro.de).
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