Claudia Köhler und Sanne Kurz von den Grünen über Gesetzentwurf zur Kommunalabgabe

Viele Kommunen, viele Stadt- und Gemeinderäte machen sich seit Jahren Gedanken, wie sie Einweggeschirr und Verpackungsmüll sparen und Mehrwegsysteme fördern. Sie zahlen teilweise viel Geld, um Pfandgeschirr auszubringen und die Gastronomie dabei zu unterstützen. Dabei könnte auch eine Steuer auf unnötige Verpackungen die Entsorgungskosten kompensieren und eine Lenkungswirkung erzielen.

Die beiden Grünen-Abgeordneten für den Landkreis Rosenheim – Claudia Köhler und Sanne Kurz – fordern jetzt die Stärkung der Kommunen in ihrer Finanzhoheit – statt des angekündigten Verbots der kommunalen Verpackungssteuern durch die Staatsregierung. Sie haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Finanzen der Kommunen und ihr Recht, Einnahmen zu generieren, stärken soll.

Claudia Köhler: „Ich glaube, dass unsere Kommunen sehr gut selbst entscheiden können, ob sie kommunale Steuern erheben sollten oder nicht. Da braucht es kein unbegründetes Misstrauen der Staatsregierung! Wie schon nach dem Verbot einer kommunalen Bettensteuer im Jahr 2023, greift die Staatsregierung mit einem Verbot einer Verpackungssteuer den Kommunen erneut in ihre verfassungsrechtlich garantierte Finanzhoheit ein und verwehrt ihnen Einnahmen und Lenkungsinstrumente. Die entstehenden Kosten für Müllentsorgung von Einwegverpackungen dürfen sie dagegen allein tragen.“

Die Abgeordneten wollen auch einen Gästebeitrag in der Tourismusbranche ermöglichen, der bisher von der CSU blockiert werde. Bislang sei nur eine Kurtaxe für Kurorte möglich.

Sanne Kurz: „Schon in der Coronazeit gab es Streit zwischen Ausflüglern und Einheimischen und es wurde klar: Der Druck durch Besuchermassen braucht auch Lenkung, die Kommunen tragen die Lasten für Tourismus, schaffen die Infrastruktur dafür mit Toiletten, Bussen, Müllentsorgung. Denn eins ist klar: Die Leute zahlen ja jetzt schon dafür – aber eben nur die Leute, die dort wohnen und nicht die, den Müll hinterlassen oder die, die dort Urlaub machen, parken und die Infrastruktur nutzen. So ist das ist nicht fair. Trotzdem auch hier wieder Gängelung und Einmischung der Staatsregierung in die kommunale Planungshoheit. Kurtaxe dürfen nur Kurorte erheben, wie sie vor 100 Jahren und mehr definiert wurden, aktuelle Hotspots dagegen nicht. Diese Basta-Politik ist nicht zeitgemäß.“

Verschiedene Gemeinden in Bayern hätten in der Vergangenheit Versuche gestartet, eine Bettensteuer einzuführen, um die Kosten für Infrastruktur für Hunderttausende Gäste pro Jahr abzumildern. Die Vorhaben seien aber alle verworfen werden, da sie von der Staatsregierung nicht erwünscht seien, sagen die Grünen: „Aktuell verweigert die Staatregierung, trotz ihrer milliardenhohen Rücklage, unsere Forderung, den Kommunen mehr Geld weiterzureichen. Und wenn die Kommunen sich selbst helfen wollen, dann wird es ihnen verboten. Also, Herr Söder, bitte keine Willkür, sondern stärken wir die kommunale Selbstverwaltung!“

Konkrete Änderungen der Landtags-Grünen im Kommunalabgabegesetz:

  1. Beschränkung der Verbotsbefugnisse der Staatsregierung: Das Kommunalabgabegesetz wird dahingehend geändert, dass es für sog. örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, mit denen eine Gemeinde durch Satzung eine in Bayern bisher nicht erhobene, also neuartige kommunale Steuer wie die Verpackungssteuer einführen möchte, künftig keiner Zustimmung mehr durch die Staatsregierung bedarf. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg verzichten schon heute auf eine solche weitreichende Verbotsbefugnis der Landesregierung und verlangen ebenso nur, dass die kommunale Steuer mit höherrangigem Recht vereinbar ist. 
  2. Ermöglichung eines Gästebeitrags im Tourismus: Gemeinden von Übernachtungs- und Tagesgästen sollen die Möglichkeit haben, entsprechende Beiträge erheben zu können, um anfallende Kosten abzufedern und in einen attraktiven Tourismus investieren zu können. Das können bislang nur die Kurorte in Gestalt der Kurtaxe, der Gästebeitrag soll hier Gleichheit schaffen zwischen Kommunen mit Kur- und Heilbadstatus und anderen Fremdenverkehrsgemeinden. 
  3. Bettensteuer erlauben: Das gesetzliche Verbot der kommunalen Bettensteuer (Übernachtungssteuer) in Art. 3 Abs. 3 S. 1 KAG soll gestrichen werden. München  zum Beispiel erhofft sich jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro. Kommunen im Landkreis München könnten zusätzlich anfallende Kosten für Müllentsorgung, öffentliche Einrichtungen und Energieverbrauche zumindest abmildern.

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