Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (285)
Wenn die Führerscheinprüfung schon einige Jahre zurückliegt, tauchen immer wieder Fragen zu bestimmten Verkehrsregeln auf. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl wöchentlich über wichtige Vorschriften auf. Heute geht es um die wichtigsten Regeln zum Fahren mit Wohnmobilen und Wohnwägen.
Gerade in der Urlaubszeit sind sie wieder verstärkt auf unseren Straßen zu sehen: Wohnmobile und Wohnanhänger. Ob für den Wochenendtrip oder die große Reise – immer mehr Menschen nutzen die mobile Form des Reisens. Dabei gibt es einiges zu beachten. Wir fassen in dieser Woche die wichtigsten Regelungen für Sie zusammen.
- Fahrerlaubnis
Welche Fahrerlaubnis Sie für das Führen eines Wohnmobils oder eines Wohnanhängers benötigen, hängt vor allem von der zulässigen Gesamtmasse (Kurzbezeichnung „z.G.“) der Fahrzeuge ab. Diese finden Sie unter der Ziffer F.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) des Wohnmobils.
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B („Autoführerschein“) dürfen grundsätzlich Fahrzeuge bis 3.500 kg z.G. gefahren werden. Zusätzlich sind Anhänger bis 750 kg z.G. erlaubt. Bei schwereren Anhängern ist zu beachten, dass die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger den Wert von 3.500 kg z.G. nicht überschreiten darf.
- Mit der Erweiterung auf B96 darf die Summe der zulässigen Gesamtmassen unabhängig von der Masse des Anhängers maximal 4.250 kg betragen. Diese Erweiterung kann durch eine Schulung in einer Fahrschule oder zusätzliche Prüfung erworben werden. Häufig reicht diese Erweiterung, dass Wohnanhänger gezogen werden dürfen.
- Wer im Besitz der Fahrerlaubnisklasse BE ist, darf auch Anhänger bis 3.500 kg z.G. führen. Führerscheinrechtlich ist in der Summe also eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 7.000 kg z.G. erlaubt.
- Wer vor dem Jahr 1999 die alte Fahrerlaubnisklasse 3 erworben hat, darf Wohnmobile bis 7.500 kg z.G. führen. Dazu ist auch die Berechtigung zum Fahren mit einem Anhänger mit eingeschlossen. Dreiachsige Züge dürfen eine zulässige Gesamtmasse von 12.000 kg aufweisen. Sie sollten allerdings vorsichtshalber prüfen, ob beim Umtausch zum Kartenführerschein alle entsprechenden Schlüsselzahlen auf Ihrem Führerschein eingetragen wurden.
Zusammengefasst heißt das: Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B, der nach 1999 erworben wurde, dürfen Wohnmobile mit maximal 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Für schwerere Wohnmobile ist der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1 nötig. Diese berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 7.500 kg z.G. Zur nicht immer leichten Abgrenzung von Fahrzeugen, für die die Klassen C1 oder D1, haben wir die wichtigsten Infos in einem anderen Verkehrstipp zusammengefasst: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2024/01/10/augen-auf-beim-c1-fuehrschein/
Wichtig: das Fahren mit zu schweren Fahrzeugen, die nicht in der eigenen Fahrerlaubnis enthalten sind, ist eine Straftat. Es handelt sich dabei um den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, bei dem hohe Geldstrafen drohen.
- Maximale Geschwindigkeit
Wohnmobile unterliegen grundsätzlich denselben Geschwindigkeitsbeschränkungen wie alle anderen Fahrzeuge ihrer Klasse. Nur beim Fahren auf der Autobahn gilt bei Wohnmobilen bis 7.500 z.G. eine Ausnahme. Diese dürfen nämlich dort bis zu 100 km/h schnell fahren. Damit gelten also folgende Maximalgeschwindigkeiten:
- Wohnmobile bis 3.500 kg z.G.: außerorts 100 km/h, auf der Autobahn 130 km/h Richtgeschwindigkeit.
- Wohnmobile bis 3.500 kg z.G. mit Anhänger: außerorts 80 km/h, auf der Autobahn 80 km/h.
- Wohnmobile zwischen 3.500 kg z.G. bis 7.500 kg z.G.: außerorts 80 km/h, auf der Autobahn 100 km/h.
- Wohnmobile zwischen 3.500 kg z.G. bis 7.500 kg z.G. mit Anhänger: außerorts 60 km/h, auf der Autobahn 80 km/h.
Wichtig: Da im Ausland abweichende Geschwindigkeitsvorschriften für Wohnmobile gelten können, sollten Sie darüber vorab weitere Informationen einholen.
- Anschnallpflicht
Auch bei der Personenbeförderung im Wohnmobil gilt die reguläre Anschnallpflicht. Das bedeutet, dass alle transportierten Personen während der Fahrt die mit Gurten ausgestatteten Sitze benutzen und sich anschnallen müssen. Ausnahmen gibt es nur für Fahrzeuge, die bis zu bestimmten Stichtagen zugelassen wurden und auf einzelnen Sitzen keine Gurte haben müssen. Die Faustregel ist aber einfach: sind mit Gurten ausgestattete Sitze vorhanden, müssen diese während der Fahrt benutzt werden. Für Kinder gilt die reguläre Sicherungspflicht, das heißt je nach Alter und Größe auch die Kindersitzpflicht. Die entsprechenden Regelungen haben wir bereits in einem älteren Verkehrstipp für Sie zusammengefasst: https://www.wasserburger-stimme.de/schlagzeilen/wenn-kinder-mit-im-auto-sitzen/2019/05/08/
- Besondere Überholverbote und Verkehrsbeschränkungen
Wohnmobile über 3.500 kg z.G. können unter Umständen von den Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“, „Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes“ oder „Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ erfasst sein. Entscheidend ist dabei die Zulassung. Kraftwagen zur Personenbeförderung sind nämlich von den entsprechenden Regelungen ausgeschlossen, was auf die meisten Wohnmobile zutreffen dürfte. Auch hier lohnt sich also ein Blick in den Fahrzeugschein.
Unser Tipp: informieren Sie sich vor Fahrtantritt unbedingt über die hier vorgestellten Regelungen. Insbesondere sollten Sie prüfen, ob Sie ein bestimmtes Wohnmobil im Rahmen ihrer Fahrerlaubnisklassen führen dürfen. Bei Unklarheiten oder Fragen helfen Ihnen die örtlichen Fahrschulen gerne weiter. So steht einem entspannten und sicheren Urlaub nichts mehr im Wege.
Foto: Pixabay
Fahrschule Eggerl
Wasserburg | Edling | Pfaffing | Rott | Albaching | Grafing | Aßling | Steinhöring | Tacherting | Traunreut | Seebruck | Kirchweidach
Hofstatt 15, 83512 Wasserburg
08071/9206219
info@fahrschule-eggerl.de
oben
„Nur beim Fahren auf der Autobahn gilt bei Wohnmobilen bis 7.500 z.G. eine Ausnahme. Diese dürfen nämlich dort bis zu 100 km/h schnell fahren. Damit gelten also folgende Maximalgeschwindigkeiten:
Wohnmobile bis 3.500 kg z.G.: außerorts 100 km/h, auf der Autobahn 130 km/h Richtgeschwindigkeit.“
widerspricht sich mMn
Zwei Absätze darunter wird es genauer erläutert: „Wohnmobile zwischen 3.500 kg z.G. bis 7.500 kg z.G.: außerorts 80 km/h, auf der Autobahn 100 km/h“. Für Wohnmobile gilt damit eine Ausnahme, denn bei anderen Fahrzeugen dieser Gewichtsklasse gilt auch auf der Autobahn max. 80 km/h. Aber danke für den Hinweis! Um es unmissverständlich zu formulieren, hätte man oben schon von Fahrzeugen zwischen 3500kg und 7500kg z.G. sprechen sollen.
Herzliche Grüße vom Team der Fahrschule Eggerl