Täter konnte ermittelt werden

Anfang April stellte ein vom Landratsamt Rosenheim amtlich bestellter Biberberater bei einem Kontrollgang fest, dass ein Biberdamm in der Nähe des Chiemsees im Gemeindebereich Breitbrunn ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde entnommen wurde. Der Biber baute den Damm an einem Entwässerungsgraben, welcher in den Chiemsee fließt.

Durch die Zerstörung des Hauptdammes liegt nun der Eingang der Bibererdburg, etwa 40 Meter vom Damm entfernt, im Trockenen und ist somit nicht mehr vor Feinden geschützt. Der sogenannte burgsichernde Damm hat die Funktion, den Wasserstand zu erhöhen, damit der Eingang zur Biberburg mind. 80 cm unter Wasser liegt.

Das unerlaubte Entfernen eines Biberdammes stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar. Außerdem wurde im angrenzenden Schilfbereich des Chiemsee Baumaterial des Dammes abgeladen und dazu mit einem Fahrzeug in den Schilfbereich zwischen Uferweg und Chiemsee eingefahren. Dies ist gemäß der „Chiemsee-Schutzverordnung“ und dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht erlaubt. Der Chiemsee, seine Inseln sowie die Ufergebiete sind Landschaftsschutzgebiet und demnach Schilfbestände geschützt. Es bedarf der Erlaubnis, diese zu vernichten, zu verändern oder in Schilfbestände einzudringen.

Im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzwerkes Natura-2000 ist der Chiemsee gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie dazu europarechtlich geschützt (FFH-Gebiet).

Nach einer Besichtigung des Tatortes mit dem zuständigen Biberberater, einem Vertreter der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie der sachbearbeitenden Wasserschutzpolizei Prien, konnte der Täter sogleich ermittelt werden.

Am entfernten Biberdamm steckte noch eine Mistgabel neben dem Graben, mit welcher wahrscheinlich die Äste des Dammes entnommen wurden. Das Tatwerkzeug konnte sichergestellt und von der Polizei mitgenommen werden.

Im Rahmen der anschließend durchgeführten Umfeldermittlungen konnte ein 54-jähriger Landwirt aus dem Gemeindebereich Breitbrunn als dringend tatverdächtig festgestellt werden. Dieser äußerte auf Nachfrage, dass er regelmäßig den Graben von Ästen des Dammes säubere, damit das Wasser abfließen könne. Der Beschuldigte zeigte sich den Beamten in Bezug auf den Schutzstatus des Bibers und den ohne Genehmigung begangenen Handlungen am Lebensraum des Tieres uneinsichtig.

Der Biber ist als streng geschützte Art gelistet und genießt dadurch den höchsten Schutzstatus. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Die Anzeige wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung vorgelegt.