Täter konnte ermittelt werden
Anfang April stellte ein vom Landratsamt Rosenheim amtlich bestellter Biberberater bei einem Kontrollgang fest, dass ein Biberdamm in der Nähe des Chiemsees im Gemeindebereich Breitbrunn ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde entnommen wurde. Der Biber baute den Damm an einem Entwässerungsgraben, welcher in den Chiemsee fließt.
Durch die Zerstörung des Hauptdammes liegt nun der Eingang der Bibererdburg, etwa 40 Meter vom Damm entfernt, im Trockenen und ist somit nicht mehr vor Feinden geschützt. Der sogenannte burgsichernde Damm hat die Funktion, den Wasserstand zu erhöhen, damit der Eingang zur Biberburg mind. 80 cm unter Wasser liegt.
Das unerlaubte Entfernen eines Biberdammes stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar. Außerdem wurde im angrenzenden Schilfbereich des Chiemsee Baumaterial des Dammes abgeladen und dazu mit einem Fahrzeug in den Schilfbereich zwischen Uferweg und Chiemsee eingefahren. Dies ist gemäß der „Chiemsee-Schutzverordnung“ und dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht erlaubt. Der Chiemsee, seine Inseln sowie die Ufergebiete sind Landschaftsschutzgebiet und demnach Schilfbestände geschützt. Es bedarf der Erlaubnis, diese zu vernichten, zu verändern oder in Schilfbestände einzudringen.
Im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzwerkes Natura-2000 ist der Chiemsee gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie dazu europarechtlich geschützt (FFH-Gebiet).
Nach einer Besichtigung des Tatortes mit dem zuständigen Biberberater, einem Vertreter der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie der sachbearbeitenden Wasserschutzpolizei Prien, konnte der Täter sogleich ermittelt werden.
Am entfernten Biberdamm steckte noch eine Mistgabel neben dem Graben, mit welcher wahrscheinlich die Äste des Dammes entnommen wurden. Das Tatwerkzeug konnte sichergestellt und von der Polizei mitgenommen werden.
Im Rahmen der anschließend durchgeführten Umfeldermittlungen konnte ein 54-jähriger Landwirt aus dem Gemeindebereich Breitbrunn als dringend tatverdächtig festgestellt werden. Dieser äußerte auf Nachfrage, dass er regelmäßig den Graben von Ästen des Dammes säubere, damit das Wasser abfließen könne. Der Beschuldigte zeigte sich den Beamten in Bezug auf den Schutzstatus des Bibers und den ohne Genehmigung begangenen Handlungen am Lebensraum des Tieres uneinsichtig.
Der Biber ist als streng geschützte Art gelistet und genießt dadurch den höchsten Schutzstatus. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Anzeige wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung vorgelegt.
Na hoffentlich gibt es dafür eine saftige Strafe. Leider wird das Entfernen von Biberdämmen viel zu oft als Kavaliersdelikt gesehen, so dass Abschreckung dringend geboten ist.
Gibt’s denn vom LRA auch einen amtlich bestellten „Landwirteberater“?
Frage für einen Freund…
…den gibt’s beim Landwirtschaftamt. Und das heißt nicht umsonst Amt FÜR Landwirtschaft.
Hast es also nicht verstanden…! War aber zu erwarten!
Schade, daß wir vermutlich nicht erfahren werden, wie der „uneinsichtige“ (höflich ausgedrückt) Landwirt bestraft wird.
Ich hoffe der Biber setzt eure gärten unter Wasser,beim nächsten starckregen
Die Biber nehmen überhand. Die Schäden durch den Biber hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Bitte jetzt keine Kommentare, diese werden erstattet. Die Entschädigung ist lächerlich gegenüber den tatsächlichen Schaden. Ich spreche aus Erfahrung
@Sonnia
Sie leben noch im Mittelalter und wünschen sich den öffentlichen Pranger zurück?
Und so nebenbei, seit wann genau interessieren Sie sich für Biber?
Es ist schon interessant: wenn Rehe die Bäume verbeissen, fordern die Waldbesitzer vermehrte Abschussquoten nach dem Grundsatz „Wald vor Wild“. Der Biber darf wertvolle und intakte Bäume fällen und wird streng geschützt, weil er ja neue Lebensräume in unserer kleinteiligen und verarmten Kulturlandschaft schafft. In dieser neuen Landschaft ersaufen dann die Bäume, die Schneebruch und Borkenkäfer noch nicht geschafft haben. Man muss oder kann nicht alles verstehen.
Der Biber fällt nicht wertvolle Bäume, sondern in der Regel Weiden, Pappeln und Erlen am Gewässerrand, die eh niemanden interessieren. Schäden richten Biber nur da an, wo der natürliche Gewässersaum aus Weichholz fehlt. Und die vom Biber geschaffenen Teichen sind nicht selten tolle Biotope für Amphibien, Insekten, Wasservögel und seltene Pflanzen. Leider hat der Mensch aber alles in Besitz genommen und meint, diesen mit niemandem mehr teilen zu müssen. Dabei bräuchten wir die vom Biber geschaffenen Lebensräume so dringend und in Zeiten immer trockenerer Sommer vor allem auch das Wasser, das von den Biberdämmen zurückgehalten wird.
Und wieder ist der Klimawandel schuld! Geht immer!
Man soll also ehemals wertvolle Wiesen und Felder der Überflutung durch Biberdämme freigeben? Manches Vieh von den Landwirten lebt von dem Gras, das man dort normalerweise mähen konnte!
Sie haben offensichtlich kein Weideland- oder?
Und denken auch nicht mit, wie leider auch viele andere hier.
Tut er leider nicht!
Mittlerweile ist die Bieberpopulation so stark gestiegen, dass sich Jungbiber in Kleinstteiche niederlassen, die sich als Lebensraum nicht wirklich eignen.
Hier wird dann alles angefressen was hergeht, der Biber zieht nach kurzer Zeit weiter aber der Schaden an den Bäumen bleibt.
Nicht umsonst gibt es mittlerweile eine gezielte und genehmigte Entnahme von Bibern!
Es sind einfach zu viele und somit auch nicht überall eine Bereicherung für die Natur!
Trotzdem geht die mutwillige Zerstörung von Biberdämme, oder eine illegale Entnahme der Tiere überhaupt nicht!
Ich hoffe auf eine empfindliche Geldstrafe, denn das ist das einzige was diese Menschen abschrecken würde!
Wir wohnen seit 14 Jahren direkt am Wuhrbach, der ja nur das letzte Teilstück des Schwarzmoorbaches vor der Mündung in den Inn ist.
Seit es im Einzugsgebiet des Wuhrbach/Schwarzmoorbaches (immerhin ca. 19 km^2) eine steigende Biberpopulation gibt konnten wir feststellen, dass Starkregenereignisse den Bach mit den Jahren zusehends langsamer ansteigen ließen.
Hatten wir 2013 noch Sandsäcke geschleppt, so hat uns der Biber in den Folgejahren durch die Hochwasserretention, die seine Bauwerke bewirken viele Sorgen genommen! (Anmerkung:die Niederschlagsmengen seit dem Hochwasser 2013 waren tatsächlich ähnlich oder höher (DWD), aber der Abfluss wurde zeitlich verzögert! Dadurch wurden sicher einige Schäden verhindert. Leider gibt es für den Wuhrbach/Schwarzmoorbach dazu aber wenig Daten, so dass an dieser Stelle nur unsere Beobachtungen der Wassermassen, die durchrauschen als Referenz genommen werden können. In den letzten 14 Jahren hat sich die Abflusszeit jedes Starkregenereignisse nahezu verdoppelt, der Scheitelpunkt des Pegels korreliert und sank um über einen halben Meter!)
Fazit: der Biber ist für uns sicherlich ein wertvoller Partner im Hochwasserschutz!
(…)
Wer ein wunderbares Beispiel sehen will, wie der Biber arbeitet und welchen Einfluss dieser auf die Wasserretention und die Biodiversität hat, der sollte sich den Biberdamm an der Straße nach Irlham, kurz nach der Abzweigung nach Schambach (rechte Seite) mal ansehen und staunen!!!