Autoreise beendet: Bundespolizei verhaftet 34-Jährigen - 239 Tage hinter Gittern

Bei der Überprüfung der Personalien des rumänischen Staatsangehörigen fanden die Bundespolizisten heraus, dass der Mann gar nicht erst hätte einreisen dürfen. Das Landratsamt in Roth hatte ihm gegenüber ein sechsjähriges Einreiseverbot ausgesprochen. Dieses ging mit seiner vorzeitigen Entlassung aus der Haftanstalt Bayreuth mit anschließender Abschiebung im September 2020 einher.
Gemäß eines Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte er wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Mit seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wurde der Rest der ursprünglich verhängten Haft fällig. Der Rumäne wird voraussichtlich für die Dauer von 239 Tagen im Bernauer Gefängnis hinter Gittern bleiben müssen.
Schaufenster

Tja zeigt gut was manche von der deutschen Rechtsprechung halten.