Nach Tötungsdelikt: 32-jähriger Raublinger wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht
Vor dem Landgericht Traunstein musste sich in den vergangenen Wochen ein 32-jähriger Raublinger verantworten, weil er seinen Vater mit zahlreichen Messerstichen getötet haben soll (wir berichteten). Am dritten und letzten Tag des Prozesses gegen den Sohn eines Raublinger Metzgermeisters wurde zunächst jener Kriminalbeamte vernommen, der die Spuren gesichert hatte, unter anderem am Tatmesser und am Fahrzeug, mit dem der Beschuldigte seinen Vater nach Italien gebracht hatte.
Daran anschließend erläuterte der Rechtsmediziner in seinem Gutachten, dass eine genaue Untersuchung gar nicht so einfach gewesen sei, weil sie wegen der Überstellung der Leiche aus Neapel erst drei Wochen nach der Tat habe vorgenommen werden können. Der Vortrag des Rechtsmediziners konnte einem unter die Haut gehen und einige Prozessbeobachter zeigten auch eine gewisse Blässe im Gesicht während seines Vortrags. Sämtliche Stichverletzungen seien am Tatopfer durchgeführt worden, als das Opfer noch lebte, ergänzte der Rechtsmediziner und er wies darauf hin, dass das Ausbeinmesser, das eine Klingenlänge von fünfzehn Zentimeter hatte, mehrere Rippen des Opfers durchtrennt habe und fast vollständig im Körper des Opfers gesteckt haben müsse. Eine körperliche Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und seinem Sohn habe es aber nicht gegeben, ergänzte der Gutachter.
Der behandelnde Psychiater des Beschuldigten erstattete daran anschließend sein Gutachten und ging auf krankhafte seelische Störungen des Beschuldigten ein. So habe der Beschuldigte, der mit seinem Vater in einer Wohnung lebte, einen heftigen Streit mit ihm gehabt, weil der Vater Zimmertüren offen ließ, während der Sohn sich verfolgt gefühlt habe und deshalb sämtliche Zimmertüren habe versperren wollen.
Im August 2024 hatte der Sohn, der bei einer Firma im Nachtdienst arbeitete, Urlaub und habe deshalb Struktur in seinem Alltag verloren und seine paranoide Schizophrenie habe ihn letztlich dazu gebracht, jene Tötung am eigenen Vater zu verüben. Der Beschuldigte habe aber, so der Psychiater, krankheitsbedingt gehandelt und sei zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen. Auch die Einlassung, er sei von zwei Mafiosi gezwungen worden, seinen verstorbenen Vater im Auto nach Neapel zu transportieren, entspringe den Wahnvorstellungen dieser Krankheit. Er ergänzte dann noch, dass der Beschuldigte eine psychotherapeutische Herausforderung sei, der sich erst noch bewusst machen müsse, was da im August 2024 eigentlich geschehen sei.
Auf die paranoide Schizophrenie wies auch Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in seinem abschließenden Plädoyer hin, und beantragte eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie es § 63 StGB für schuldunfähige Straftäter vorsehe.
Diesem Antrag schlossen auch die Vertreter der Nebenklage ebenso an wie der Verteidiger des Beschuldigten, Harald Baumgärtl. Der wies nochmals darauf hin, dass der Vater des Beschuldigten stets Vaterliebe gezeigt habe und immer wieder versucht habe, seinem Sohn zu helfen und habe nun dieses Bemühen mit seinem Leben bezahlt.
Und so fällt die Kammer den Beschluss, den Beschuldigten dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
RP
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