Neuer Bürokratie-Abbau: Kinder und Jugendlichen wird der Zugang zum Angeln erleichtert
Der bayerische Landtag hat das von der Staatsregierung vorgeschlagene „Zweite Modernisierungsgesetz“ beschlossen. Es bringt zahlreiche Erleichterungen mit sich. Darunter auch für die Fischerei in Bayern.
„Wir schaffen den Jugendfischerei-Schein ab: Künftig dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers selbst angeln – ganz ohne bürokratische Hürden. Der bisher erforderliche Antrag bei einer Behörde, die Zahlung einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe fallen damit weg. Das entlastet Familien und erleichtert den Zugang zum Angeln für unsere Fischerinnen und Fischer von morgen“, freut sich die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Die Neuregelung gilt ab 1. Januar. Minderjährige brauchen dann nur noch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, um in verantwortlicher Begleitung zu angeln. Erlaubnisscheine sind zum Beispiel Tages- oder Jahreskarten. Viele Fischereivereine haben aktive Jugendgruppen mit engagierten Jugendleitern, die sich freuen, jungen Menschen fischereiliches Fachwissen und praktische Angelfertigkeiten näher zu bringen. So kann der Nachwuchs leichter an dieser verantwortungsvollen und naturverbundenen Freizeitbetätigung teilhaben.
„Bayern steht fest zu seinem Ziel, schrittweise bürokratische Hürden abzubauen. Dass wir nun auch die Angelfischerei in Bayern spürbar vereinfachen können, freut mich sehr“, betonte Kaniber.
Die Ministerin verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die bewährte Praxis des „Schnupperangelns“ weiterhin möglich bleibt. Interessierte Kinder und Jugendliche können auch ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber bei seinem Fischfang begleiten und unterstützen, ohne dabei eine eigene Angel zu verwenden. Darüber hinaus ist geplant, dass auch erwachsene Angelneulinge künftig unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verwaltungsaufwand an die Angelfischerei herangeführt werden dürfen.
Da haben sich die bayerischen Kolleg;innen nicht mit Ruhm bekleckert bei dieser Entscheidung!
Für alle Jugendlichen die in einem anderen Bundesland angeln oder angeln wollen ist dies mit dieser Entscheidung nicht mehr möglich, da hier andere Fischereigesetze greifen.
Aus meiner Sicht sollte diese Entscheidung im Sinne der Jungangler;innen und der gesamten Angelfischerei überdacht und zurückgenommen werden.
Freundliche Grüße aus Thüringen
Man absehen davon, dass dieser grandiose Bürokratieabbau für 99% der Bevölkerung vollkommen uninteressant.
Was haben Ihrer Meinung nach bayerische Richtlinien für ANGLER bzw JUNGANGLER in anderen Bundesländern für eine Auswirkung.
Ach so, Sie glauben die JUNGANGLER machen Angelurglaub in Thüringen. OK