Landtagsabgeordneter bestätigt: Pauschalvertrag mit der GEMA wird erweitert

Durch die Erweiterung des Vertrages sind alle ehrenamtlich tätigen und steuerbegünstigten Organisationen in Bayern berechtigt, ohne Zahlung von GEMA- Gebühren bis zu vier Veranstaltungen jährlich durchzuführen. Die Kosten übernimmt der Freistaat Bayern. Diese Neuerungen und Erweiterungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2024: Auch bereits seit 1. Januar 2024 durchgeführte und bei der GEMA angemeldete Veranstaltungen, welche die neuen Kriterien erfüllen, sind erfasst.
Der Sprecher für Ehrenamt der CSU-Fraktion im Landtag Friesinger ist überzeugt: „Damit sorgen wir für eine weitere finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren und gehen durch das leicht zu handhabende Online- Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung und Digitalisierung. Wir schaffen bestmögliche Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Bayern.“
Umfasst sind Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik im Innen- und Außenbereich auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 500 Quadratmetern.
Die Veranstaltungen müssen kostenfrei sein, das heißt, es darf kein Eintritt verlangt werden (Spenden dürfen gesammelt werden).
Weitere Informationen gibt es unter www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern und www.stmas.bayern.de/ehrenamt/pauschalvertrag-gema/index.php.
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