Mann aus Tunesien muss Weihnachten im Gefängnis verbringen

Die Bundespolizei hat heute einen tunesischen Staatsangehörigen auf richterliche Anordnung hin ins Traunsteiner Gefängnis gebracht. Dort wurde der gesuchte 40-Jährige in Haft genommen. Damit soll gewährleistet werden, dass er als Angeklagter nicht weiterhin seiner Verhandlung wegen räuberischen Diebstahls fernbleibt. Für die vorausgegangene Festnahme in Rosenheim waren die Fingerabdrücke des Mannes von entscheidender Bedeutung.

Der Nordafrikaner wurde in einem Euro-City aus Österreich einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Den Bundespolizisten konnte er jedoch keine Reisedokumente aushändigen. Er besaß auch keinen Fahrschein. Beim Zughalt am Rosenheimer Bahnhof war seine Fahrt beendet.

Er musste den Beamten zur örtlichen Dienststelle folgen. In der Bundespolizei-Inspektion gelang es, trotz mangelhafter Angaben und fehlender Papiere mithilfe der Fingerabdrücke die Identität des Mannes zweifelsfrei zu belegen.

Wie sich herausstellte, war er im Jahr 2020 wegen räuberischen Diebstahls angeklagt worden. Offenkundig hatte er kein Interesse, sich dem Vorwurf zu stellen und war zur angesetzten Hauptverhandlung am Amtsgericht Freiburg im Breisgau nicht erschienen. Das werde nun nachgeholt, so die Polizei.

Diese brachte den Tunesier nach dessen Vorführung beim Rosenheimer Amtsgericht in die Justizvollzugsanstalt Traunstein. Für seinen vorübergehenden Aufenthaltsort dürfte sich auch die Justiz in Donaueschingen interessieren, denn dort ist ein weiteres Verfahren wegen Diebstahls gegen den Mann anhängig. Da er bei der Einreise mit dem Zug weder über die für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland erforderlichen Papiere noch über eine Fahrkarte verfügte, kommen auf ihn außerdem noch Strafanzeigen wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie wegen Leistungserschleichung zu.