Kreistag beschließt, Mindereinnahmen finanziell auszugleichen

Heimische Bus-Unternehmen haben durch den Beitritt des Landkreises Rosenheim zum Münchner Verkehrsverbund keine Einnahmeverluste zu befürchten. Die Mitglieder des Kreistages haben heute mehrheitlich für eine Satzung gestimmt, die die Defizite ausgleichen solle, die den Unternehmen zum Teil durch den preiswerteren MVV-Gemeinschaftstarif entstehen werden. Der Landkreis Rosenheim werde künftig diese Mindereinnahmen ausgleichen.

Die Satzung über die Festsetzung des MVV-Gemeinschaftstarifs als Höchsttarif im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr gilt ab dem kommenden Sonntag, 10. Dezember, und hat eine Gültigkeit von zunächst fünf Jahren. Im Vorfeld hatten bereits der Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität und der Kreisausschuss den Abschluss der Satzung empfohlen.

Wird ein Landkreis-Pass eingeführt? Vertagt …

Mit der Einführung des MVV hat sich der Kreistag auch mit einer möglichen Einführung eines Landkreis-Passes beschäftigt. Dieser wäre die Grundvoraussetzung für sozial benachteiligte Personen, beim MVV die sogenannte „Isarcard S“ beantragen zu können.

Denn nur wer im Besitz eines solchen Landkreispasses ist, hat auch Anspruch auf die „Isarcard S“. Einen solchen Pass gibt es derzeit noch nicht in allen Mitgliedslandkreisen, so auch nicht im Landkreis Rosenheim.

Ob ein Landkreis-Pass eingeführt wird und wer ihn dann bekommen soll, können die Landkreise wie kreisfreien Städte jeweils eigenständig entscheiden. Da auf den Landkreis Rosenheim mit der Verwaltung eines solchen freiwilligen Landkreis-Passes sowohl Sach- als auch Personalkosten zukommen würden, entschieden die Mitglieder des Kreistages nach ausführlicher Diskussion, angesichts der aktuellen Haushaltssituation die mögliche Einführung eines Landkreis-Passes mit den Besprechungen zum Landkreis-Haushalt Anfang 2024 zu verbinden …