Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen im Landkreis mehrere Männer verhaftet

Die Rosenheimer Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen wieder mehrere Männer verhaftet, die von der Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wurden. Zwei von ihnen beglichen ihre Justizschulden, indem sie ihre Geldbeutel leerten. Ein anderer musste von der Kontrollstelle an der A93 im Landkreis direkt ins Gefängnis.

Bei der Überprüfung der Papiere eines Rumänen, der mit einem Kleintransporter unterwegs war, fanden die Beamten in der Autobahn-Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Traunsteiner Staatsanwaltschaft vorlag. Hintergrund war eine Anfang 2022 vom Amtsgericht Mühldorf festgesetzte Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro wegen Vorenthaltens beziehungsweise Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Da der 42-Jährige den geforderten Betrag nicht zahlen konnte, musste er die gerichtlich angeordnete 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bernau antreten. Für seinen vorübergehenden Aufenthaltsort hinter Gittern dürfte sich auch die mittlerweile verständigte Staatsanwaltschaft in Landshut interessieren, da sie den Mann in einem anderen Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gesucht hat.

Ein deutscher Staatsangehöriger entging hingegen der ersatzweisen Inhaftierung, indem er seine Justizschulden beglich. Der 47-Jährige hatte dem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein zufolge eine Geldstrafe über rund 1.200 Euro einschließlich Verfahrenskosten wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu zahlen. Dies hatte das Rosenheimer Amtsgericht bereits im Jahr 2022 festgelegt.

Gezahlt hatte der aus dem Landkreis Rosenheim stammende Mann jedoch bislang nicht. Im Anschluss an die Kontrolle holte er das „Versäumnis“ bei der Bundespolizei nach und entging damit einem ersatzweise festgelegten, knapp einmonatigen Haftaufenthalt.

Ein nahe Kiefersfelden kontrollierter Österreicher konnte ebenfalls durch das Zahlen der Geldstrafe eine Ersatzhaft abwenden. Dabei war der 34-Jährige jedoch auf die Hilfe seiner Freundin angewiesen. Die verständigte Frau unterstützte den Festgenommenen bei der Rosenheimer Bundespolizei finanziell. Das Amtsgericht Laufen hatte Mitte des Jahres 375 Euro als Strafe für einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gefordert. Andernfalls hätte der Mann laut Haftbefehl der Traunsteiner Staatsanwaltschaft eine 15 Tage lange Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen.