Gericht verhängt wieder über zehn Jahre Haft für Bandenbetrug mit Schockanrufen

Das Landgericht Traunstein hat jetzt eine 38-jährige Frau aus Frankfurt am Main wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs durch Schockanrufe in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. tatorte waren in Rosenheim, Übersee, Bad Wörishofen, Schnelldorf,  Bruchsal, Darmstadt, Kaiserslautern, Lohra und Offenbach.

Zugleich wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 80.000 Euro angeordnet.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Frau Mitglied der Bande um einen 24-jährigen, polnischen Staatsangehörigen war. Dieser war im August 2022 durch das Landgericht Traunstein wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt worden – wie berichtet. Das Urteil gegen ihn ist inzwischen rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der 2. Strafkammer des Landgerichts Traunstein war die 38-jährige Angeklagte innerhalb der Bande sowohl Abholerin als auch Logistikerin.

Die Mitglieder der Bande begingen von Juni 2021 bis Ende Juli 2022 organisiert und arbeitsteilig an verschiedenen Tatorten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zahlreiche Betrugsstraftaten in unterschiedlichen Besetzungen nach dem Muster des sogenannten Schockanrufs.

Hier wird älteren Personen durch die Tätergruppierung am Telefon zum Beispiel vorgespiegelt, dass sich nahe Angehörige durch die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls in großer Not befinden und dringend Bargeld für eine angeblich zu zahlende Kaution zur Abwendung einer Inhaftierung benötigen. Die Opfer werden so zur Übergabe von großen Mengen Bargeld und Wertgegenständen an die Täterbande gebracht.

Mit seiner rechtlichen Bewertung folgte das Landgericht in vollem Umfang der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein.

In ihren Ermittlungen hatte die Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ Fälle aus ganz Süddeutschland zusammengezogen, um eine einheitliche Ahndung aller ermittelten Taten erreichen zu können.

In enger Zusammenarbeit mit der KPI in Traunstein und weiteren Polizeidienststellen der Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Frankfurt am Main konnten die komplexen Ermittlungen letztlich erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Dr. Wolfgang Beckstein wertet die Höhe der vom Landgericht verhängten Freiheitsstrafe, die nun bereits zum zweiten Mal im Bereich von über zehn Jahren liegt, als wichtiges Signal zur Abschreckung im Kampf gegen diese besonders skrupellose Art von organisierten Betrugstaten und betont:

„Die Einführung der Spezialabteilung nach dem „Traunsteiner Modell“ im Jahr 2018 hat sich bewährt. Nur durch die einheitliche Verfolgung aller Taten einer deutschlandweit agierenden Bande kann man angemessen hohe, abschreckende Strafen wie im vorliegenden Fall erreichen“.

Mit dem Strafmaß von zehn Jahren und sechs Monaten blieb die Strafkammer nur knapp unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahren. Strafschärfend hatten sich nach den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Volker Ziegler in der mündlichen Urteilsbegründung insbesondere die einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten und die Höhe der verursachten Schäden ausgewirkt.

Auch die negativen Folgen, die derartige Betrugstaten für die Geschädigten und für die gesamte Gesellschaft haben, wurden zu Lasten der Angeklagten berücksichtigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.