Landkreis Rosenheim gibt wichtige Tipps

Aufschriften wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ auf Produkten wie Kaffeekapseln oder Einwegbechern führen oft zu Missverständnissen. Solche Produkte werden als Bioplastik bezeichnet. Auch wenn das Wort „Bio“ darin enthalten ist, dürfen diese nicht in der Biotonne oder in der freien Natur entsorgt werden. Darauf weist das Landratsamt Rosenheim hin.

Bioplastik sind Kunststoffe, die entweder anteilig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt (biobasiert) oder als biologisch abbaubar deklariert wurden oder aber beide Eigenschaften aufweisen. Auch wenn bei der Herstellung keine fossilen Rohstoffe wie Erdöl verwendet werden, bleibt das hergestellte Material „Kunststoff“.

Bioplastik baut sich im Biomüll oder auch in der Umwelt kaum ab. Ein Kompostierungsversuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt, dass sich Produkte aus Bioplastik unter realen Bedingungen in einer Kompostierungsanlage kaum abbauen und dort als Störstoffe eingestuft und unter großem Aufwand aussortiert und verbrannt werden müssen.

Durch die unvollständige Kompostierung mindert sich die Qualität des Komposts aufgrund von Bioplastikresten, Mikroplastik oder möglichen in den Biokunststoffen enthaltenen Schadstoffen, wie Weichmacher oder Pestizide. Verkaufsverpackungen aus Biokunststoff sollen deswegen an den dafür vorgesehenen Container an den Wertstoffhöfen im Landkreis entsorgt werden, um sie im Anschluss zur weiteren Verwertung den Dualen Systemen zuzuführen.

Der Tipp des Landkreises:

„Vermeiden Sie unnötige Verpackungen und greifen Sie zu umweltfreundlicheren Alternativen bspw. wiederverwendbare Mehrwegangebote oder Verpackungen aus recycelten Materialien. Weitere Informationen zum Thema Biokunststoff und dessen Umweltauswirkungen erhalten Sie unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de und auf der Webseite der Homepage der Deutschen Umwelthilfe unter www.dhu.de/bioplastik.