Corona-Verordnung endet heute - Nur eventuell noch gratis in der Arztpraxis, falls man Symptome hat

Die Teststationen haben nach Mitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums aber die Möglichkeit, die Schnelltests zur Testung auf Corona auf Selbstzahlerbasis weiter anzubieten. Sofern die Teststationen hiervon Gebrauch machen, müssen die durchgeführten Tests ab diesem Zeitpunkt vom Bürger selbst bezahlt werden. Die Kosten dafür werden von der jeweiligen Teststation festgelegt.
Für die Teststationen ist es ab morgen nicht mehr möglich, Corona-Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen.
Personen mit Symptomen können – je nach Entscheidung des Arztes – weiterhin in der Arztpraxis getestet werden. Die Kosten dafür würden von der Krankenversicherung getragen, heißt es heute aus dem Landratsamt.
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