Mehr als 200 Fälle wurden dem 34-Jährigen zur Last gelegt

Jeder kennt die Situation: Ein Handwerker wird dringend gebraucht, das Recherchieren nach möglichen Fachleuten beginnt. Froh ist man dann, wenn es eine Zusage gibt. Doch in vielen, mittlerweile bekannten Fällen, wurde nichts aus dem erhofften Happy End. Im Gegenteil: Zusätzlicher Schaden entstand. 

Nun wurde ein 34 Jahre alter Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er wurde des gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Wucher in 265 Fällen für schuldig befunden. Auch in der näheren Umgebung war er im Einsatz.

So kam es zur Verurteilung

Unter der Sachleitung der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein für grenzüberschreitende Kriminalität nach dem sogenannten Traunsteiner Modell hatte die Ermittlungsgruppe „Heimwerker“ der Kripo Rosenheim lange gegen den Beschuldigten, der bereits seit Mai 2022 in Untersuchungshaft saß, ermittelt.

Staatsanwaltschaft und Polizei warnen vor unseriösen Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, die Notlagen und Hilflosigkeit ihrer Kundschaft immer häufiger finanziell ausnutzen. Sie verlangen für ihre unfachmännisch durchgeführten Leistungen völlig überhöhte Preise und drängen zu einer sofortigen Bezahlung.

Nachweislich in 265 Fällen nutzte der 34 Jahre alte türkische Staatsangehörige die Notlagen von Geschädigten in den Jahren 2019 bis 2020 aus und verlangte für nicht fachmännisch durchgeführte Handwerkerleistungen – hauptsächlich im Bereich Abflussrohrreinigung, Schädlingsbekämpfung oder Türöffnungen – viel zu hohe Kosten.

Nun wurde der 34-Jährige Mitte Januar vom Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim unter dem Vorsitz von Matthias Knoblauch zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Wucher in 265 Fällen für schuldig befunden und verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Gelder in Höhe von 128.000 Euro, die aus den Taten stammen, wurden eingezogen.