Ab Montag deshalb geänderte Verkehrsführung der Westtangente notwendig - Ampel-Regelung

Vom kommenden Montag, 23. Januar, bis voraussichtlich Mittwoch, 1. Februar, ist im Bereich der Anschlussstelle der Staatsstraße 2078 mit der B15 eine geänderte Verkehrsführung. Und zwar von und nach Kolbermoor geht’s nur einspurig weiter, meldet am heutigen Donnerstag-Vormittag das Staatliche Bauamt Rosenheim.

Zur Rushhour sollen es zwei, außerhalb davon nur eine Spur sein: Das Staatliche Bauamt Rosenheim bittet alle, die auf der B15 – Westtangente von der Autobahn A8 (Anschlussstelle Rosenheim West) – in Richtung Kolbermoor fahren oder von dort in Richtung Autobahn unterwegs sind, um erhöhte Vorsicht.

Ab Montag wird hier die Verkehrsführung geändert. Kurz hinter der Auf- und Abfahrtsrampe (Brücke über die St 2078) wird die Fahrbahn zeitweise auf eine Spur verengt und der Verkehr mit Ampeln geregelt.

Um die Verkehrsbehinderungen so gering wie möglich zu halten und einen längeren Rückstau zu verhindern, greift diese Regelung ausschließlich außerhalb der Hauptverkehrszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9 bis 15.30 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr.

In den übrigen Zeiten stehen wie gewohnt beide Spuren, pro Fahrtrichtung eine, zur Verfügung.

Notwendig wird die Spur-Reduktion, da das Staatliche Bauamt in diesem Bereich eine Lärmschutzwand errichtet, die die Anwohner vor dem Verkehrslärm der Westtangente schützen soll.

Diese Lärmschutzwand hat eine Höhe von zwei bis vier Metern, eine Gesamtlänge von rund 1,2 km und wird von der Anschlussstelle der St 2078, über den gesamten Aicherpark hinweg, bis zur nächsten Verbindungsbrücke am Gangsteig reichen.

Zu den Zeiten der Spur-Reduktion finden direkt neben der Fahrbahn die dafür erforderlichen Erd- und Fundamentarbeiten statt. Im Anschluss werden die Pfosten der Lärmschutzwand errichtet.

Laufe alles nach Plan, seien die Arbeiten in diesem Bereich am Mittwoch, 1. Februar, abgeschlossen.

Mitte März werden dann die speziellen, lärm-absorbierenden Paneele montiert und die Bauarbeiten an der Lärmschutzwand abgeschlossen. Dafür muss die Ampelregelung noch einmal kurzzeitig aktiviert werden. Als Zeitraum ist dafür bislang der 15. bis 17. März geplant.

Foto/Plan: Staatliches Bauamt Rosenheim