Bewerbungen nimmt das Kreisjugendamt entgegen - Voraussetzungen sind zu beachten

Selbst vor Gericht mitentscheiden. Eine Möglichkeit, auf die das Landratsamt Rosenheim aufmerksam macht. 

Sinn für Gerechtigkeit, Empathiefähigkeit, der Wunsch, die eigene Meinung zu vertreten – all das sind Voraussetzungen für einen Jugendschöffen. Erneut werden Stimmen des Volkes vor Gericht geordert, Jugendschöffen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die Aufgabe der Jugendschöffen bestehe darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Rosenheim und den Jugendkammern des Landgerichts Traunstein zu unterstützen, heißtes in der Meldungdes Landkreises. Für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 können sich Interessierte noch bis 24. Februar 2023 für das besondere Ehrenamt bewerben.
Das Kreisjugendamt des Landratsamtes Rosenheim nimmt die Bewerbungen entgegen, sichtet diese und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises erstellt in einer seiner nächsten Sitzungen eine Vorschlagsliste für das Jugendschöffengericht Rosenheim und die Jugendkammer am Landgericht in Traunstein.

Nicht nur Richter, sondern auch Erziehende

Gesucht werden Männer und Frauen aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen können sich erneut zur Wiederwahl bewerben.
Jugendschöffen wirken an Gerichtsverhandlungen mit, bei denen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr angeklagt sind. Sie entscheiden mit den Berufsrichterinnen und -richtern über Schuld oder Unschuld und auch über die Höhe des Strafmaßes.
Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen, anders zu beurteilen sind als Erwachsene. Bei Jugendlichen ist der Reifungsprozess der Persönlichkeit noch nicht abgeschlossen – daher fehlt ihnen häufig die notwendige Einsicht in die Konsequenzen ihrer Handlungen. Das Jugendstrafrecht folgt daher dem Grundgedanken „Erziehung statt Strafe“. Jugendrichter und Jugendschöffen sind also nicht nur Richter, sondern auch „Erziehende“. Das Ziel ist es, die Entwicklung des jungen Menschen möglichst positiv zu beeinflussen. Neben Strafmaßnahmen kommen daher auch und in erster Linie Erziehungsmaßnahmen in Betracht.

Voraussetzungen und Dauer der Wahlperiode

Alle fünf Jahre werden die Jugendschöffen neu gewählt. Interessierte müssen zum 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und müssen im Landkreis Rosenheim wohnen.

Jugendschöffe zu sein, ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Überparteilichkeit, Selbstständigkeit, deutsche Sprachkenntnisse und Reife sind ebenso notwendig wie körperliche und geistige Fitness, um Verhandlungen zu jeder Zeit konzentriert verfolgen zu können. Von Jugendschöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Jugendschöffen sollten aber auch erzieherische Erfahrung und soziale Kompetenz mitbringen: Ein Ehrenamt im Verein beispielsweise, als Ausbilder, Berufserfahrung in Schulen kann hierbei helfen. Auch berufliche Erfahrung im sozialen Bereich oder in der Jugendhilfe ist ebenso denkbar wie private Betreuungs- Erziehungserfahrung.

Die Jugendschöffen kommen bestenfalls aus allen Bereichen der Gesellschaft.
Wer aktiv mithelfen will, jungen Menschen, die straffällig geworden sind, bestmöglich zu unterstützen, sich positiv zu entwickeln, bewirbt sich bis 24. Februar 2023 mit dem bereitgestellten Bewerbungsformular über die Homepage des Landratsamtes Rosenheim per Mail an kreisjugendamt@lra-rosenheim.de

Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim