Laut eines Gemeinderats-Beschlusses von vor zwei Jahren: Rund um den Kaiserhof sowie in Marktplatz-Bereichen

Der Gemeinderat Rott hatte in seiner Sitzung im Oktober vor zwei Jahren beschlossen, ein Feuerwerksverbot im Bereich der Anwesen Kaiserhof 1, 2 und 3 sowie am Marktplatz 2, 6a, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 jeweils am 31. Dezember und am 1. Januar jeden Jahres anzuordnen. Somit gelte das also auch morgen und übermorgen, heißt es am heutigen Freitag aus dem Rotter Rathaus. Der genaue Geltungsbereich ist auf dem Lageplan-Foto durch eine rote Linie dargestellt.

Zudem verweist die Gemeinde Rott auf die entsprechenden Paragraphen (§ 23 Abs. 1 und § 24) zum Sprengstoffgesetz hin, wonach das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen wie Feuerwerkskörpern oder Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden ohnehin überall verboten ist.

Zudem werde eindringlich gebeten, nachfolgenden Ratschläge dringend zu beachten, so die Gemeindeverwaltung:

  • Die Gebrauchsanleitung unbedingt vorher lesen und danach handeln.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen, niemals in der Hand behalten und sicher vor Kindern aufbewahren
  • Raketen und Knallkörper niemals auf Menschen oder Tiere richten.
  • Raketen immer senkrecht aus sicherem Abstand und mit entsprechendem Sicherheitsabstand abschießen – auf die Flugrichtung der Geschosse achten.
  • Blindgänger grundsätzlich nicht nochmals anzünden.
  • Niemals selbst Feuerwerkskörper basteln; nicht nur sehr gefährlich, sondern auch strafbar!
  • Glühende Reste ablöschen uns sicher beseitigen.

Zuwiderhandlungen würden eine Ordnungswidrigkeit darstellen und könnten mit einer Geldbuße geahndet werden, so die Rotter Rathaus-Verwaltung in ihrer heutigen Mitteilung abschließend.