Die Sorge der Polizei vor dem kommenden Wochenende, dem letzten vor dem verschärften Lockdown

Mit Sorge blickt die Polizei auf das kommende Wochenende in der Region – das letzte Wochenende vor den verschärften Lockdown-Maßnahmen! Denn schon in den letzten Wochen nutzten viele Tagestouristen die meist trockene Witterung, um die touristischen „Hotspots“ im südlichen Oberbayern zu besuchen. Vor allem die zugefrorenen Seen und die teilweise vom Schnee bedeckten Berge und Hügel zogen viele Menschen in die Natur. Auch der Landkreis Rosenheim und der ganze Chiemgau kann ein Lied davon singen. Mit einhergehend entstanden dadurch an manchen Orten sehr belastende Verkehrsverhältnisse auf den Zufahrtsstraßen zu den Ausflugszielen und auf den dortigen Parkplätzen.

Stellenweise kilometerlange Staus verhinderten für viele Ausflügler das eigentlich erhoffte Ausflugsvergnügen.
Die Polizei im südlichen Oberbayern, führte, insbesondere an den touristischen Hotspots, aus diesem Grund in den vergangenen Wochen eine verstärkte Verkehrsüberwachung durch. Dabei kamen auch Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei und geschlossene Einheiten des Polizeipräsidiums zum Einsatz. Die Bilanz fällt unterschiedlich aus.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd befinden sich zahlreiche touristische „Hotspots“. Die An- und Abfahrtswege sowie öffentlichen Parkplätze waren bereits vor der Corona-Pandemie regelmäßig durch den Ausflugsverkehr überfüllt und nicht mehr aufnahmefähig. Vielerorts waren öffentliche Ausflugsparkplätze schon am frühen Vormittag belegt, so dass zahlreiche Fahrzeuge am Fahrbahnrand, auf Grünstreifen, in Wäldern oder auf Wiesen abgestellt wurden.

Hotspots entlang der Alpen punktuell überlastet

Beispiel Ruhpolding im landkreis Traunstein. Die beliebten Langlaufstrecken und die zugefrorenen Seen entlang der Bundesstraße 305 im sogenannten Seengebiet zwischen Ruhpolding und Reit im Winkl zogen unzählige Wintersportler an. Die bedingt zur Verfügung stehenden, zulässigen Parkflächen waren meist schnell ausgelastet.
Die geltenden Parkverbote entlang der Bundesstraße wurden vielfach missachtet. Die Polizeistation Ruhpolding führte mit der kommunalen Verkehrsüberwachung der Gemeinde Ruhpolding verstärkte Überwachungsmaßnahmen durch und sprach an mehreren Tagen eine Vielzahl von gebührenpflichtigen Verwarnungen aus.
Schliersee, Landkreis Miesbach. Wie bereits vor der Pandemie und auch im vergangenen Sommer stellten sich insbesondere die Ausflugsziele rund um den Schliersee und Spitzingsee als massive Brennpunkte des Verkehrsgeschehens heraus. Die örtliche zuständige Polizeiinspektion Miesbach war in den vergangenen drei Wochen mit Unterstützungskräften der Operativen Ergänzungsdienste Rosenheim sowie der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Einsatz, um zum einen durch gezielte Maßnahmen den Verkehrsfluss zu gewährleisten, aber auch festgestellte Verkehrsverstöße restriktiv zu verfolgen.
Vornehmlich an Feiertagen und Wochenenden mit trockener Witterung mussten vielfach Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, insbesondere gegen Park- und Durchfahrtsverbote, verfolgt werden. Alleine zwischen dem Jahreswechsel und dem Dreikönigstag wurden rund 300 Verkehrsordnungswidrigkeiten gebührenpflichtig verwarnt oder zur Anzeige gebracht.
Auch in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Bad Tölz-Wolfratshausen (vornehmlich Bereich Lenggries Brauneck) und Garmisch-Partenkirchen (Bereich Eibsee) war über die Feiertage und den Jahreswechsel ein sehr hohes Verkehrsaufkommen durch Tagesausflügler zu verzeichnen. Im Vergleich zur Verkehrssituation im Landkreis Miesbach waren hier allerdings deutlich weniger Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften feststellbar.

Aufgestelltes Schild gegen Ausflügler

Für mediales Aufsehen sorgte ein selbst gebasteltes Schild mit möglicherweise beleidigendem oder volksverhetzendem Inhalt gegen Tagestouristen im Landkreis Miesbach. So meldet es heute das Polizeipräsidium.
Am Silvestertag stellten Beamte der Polizeiinspektion Miesbach am Ortseingang das Schild sicher. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet und der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft München II zur Prüfung hinsichtlich eines möglichen, strafbaren Inhalts weitergeleitet. Das Ergebnis steht derzeit noch aus.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Kfz-Kennzeichen alleine keine Rückschlüsse auf den Wohnort oder die Herkunft der Insassen zulässt. Vielmehr kann es sich bei dem Fahrzeug um ein Leasing-, Miet- oder Firmenfahrzeug handeln.
Zudem wurde bereits mit Beginn des Jahres 2015 die bundesweite Kennzeichenmitnahme eingeführt, nach der jeder Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten darf.

Ganzheitliche Kontrollen der Polizei

Die vom Ausflugsverkehr tangierten Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd kontrollieren auch weiterhin, teilweise mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei, verstärkt die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und das Freihalten der Zufahrtsstraßen in den Ausflugsregionen. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Dies kann von einem Verwarnungsgeld oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bis hin zur Abschleppung des Fahrzeugs führen.
Überdies sind die Polizeibeamten zur Bekämpfung von vermeidbaren Infektionsgefahren angehalten, das Vorliegen von triftigen Gründen für das Verlassen der eigenen Wohnung (Allgemeine Ausgangsbeschränkung), aber auch die Beachtung der Kontaktbeschränkung im Rahmen von ganzheitlichen Kontrollen zu überprüfen und dabei festgestellte Verstöße zur Anzeige zu bringen.
Verstöße gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung waren im Zuge der Überwachung des Ausflugsverkehrs kaum festzustellen. Die Menschen hielten sich, wo vorgeschrieben, meist vorbildlich an die Maskentragepflicht, die Abstandsregeln und die Kontaktbeschränkungen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie appelliert die Polizei nochmals im Interesse aller an die Solidarität und den Gemeinschaftssinn:

  • Beachten Sie die Regelungen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung!
  • Beachten Sie ab kommenden Montag, 11.01.2021, insbesondere eine mögliche Umkreisbeschränkung von 15 Kilometern für Ihren Wohnort, sofern der 7-Tage-Inzidenzwert über 200 liegt!
  • Wägen Sie vor Fahrtantritt bitte gründlich ab, ob Sie für Ihren Ausflug unbedingt Ihren Wohnort verlassen müssen!
  • Fahren Sie keine Ausflugsziele an, von denen Sie z. B. aus dem Rundfunk wissen, dass es hier bereits zu Stauungen auf der Anfahrt kommt!
  • Überlegen Sie sich vor Fahrtantritt einen „Plan B“, also ein alternatives Ausflugsziel! Die Internetseite https://www.oberbayern.de/ausflugs-ticker/ bietet hierfür wertvolle Tipps.
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und -flächen!
  • Denken Sie an die Umwelt! Insbesondere Wiesen und Wälder, die nicht explizit als Parkplatz ausgewiesen wurden, sind nicht zum Abstellen eines Fahrzeugs geeignet!
  • Halten Sie Rettungswege frei und achten Sie beim Parken am Fahrbahnrand auf eine ausreichende Fahrbahnbreite für größere Einsatz- und Rettungsfahrzeuge!
  • Weichen Sie auf andere Parkplätze aus, auch wenn sich hierdurch Ihr Fußweg verlängert!