Massiver Anstieg von Verstößen - Polizeiinspektion Wasserburg zieht Bilanz

Sie gehören längst fest zum Straßenbild, bringen jedoch massive Probleme mit sich – die E-Scooter. Mittlerweile sorgen sie fast täglich durch viele Unfälle und alkoholisierter Fahrer für Schlagzeilen. Wie stellt sich die Situation im Altlandkreis dar? Im Gespräch mit der Wasserburger Stimme zieht Markus Steinmaßl (Foto), Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Wasserburg, auch nach einer gezielten Kontrollaktion im gesamten Dienstbereich eine deutliche Bilanz zum Verhalten von E-Scooter-Fahrern.

Während in den Jahren 2022 bis 2024 noch recht wenige Verstöße rund um die Verwendung von Elektrokleinstfahrzeugen zu verzeichnen waren, stellt die Dienststelle seit 2025 und im laufenden Jahr eine erhebliche Zunahme falschen Verhaltens fest. Die Polizei habe die E-Scooter schon lange im Visier und heuer einen klaren Schwerpunkt auf deren Überwachung gelegt.

„Die Polizei Wasserburg hat die Thematik im Fokus und wird weiterhin bei der Verkehrsüberwachung einen Schwerpunkt bei der Kontrolle von E-Scootern im gesamten Dienstbereich der Polizeiinspektion Wasserburg legen“, erklärt Steinmaßl. Hintergrund des verstärkten Einsatzes sind unter anderem zahlreiche Anzeigen wegen fehlenden Versicherungsschutzes, Alkohol- und Drogenfahrten sowie verbotener Personenbeförderung und illegalem Tuning auf den Straßen im Dienstgebiet.

Bei den durchgeführten Kontrollen stellt die Polizei in den allermeisten Fällen fest, dass die E-Scooter nicht über die erforderliche Pflichtversicherung verfügen. Häufig besitzen diese Elektrokleinstfahrzeuge gar kein Versicherungskennzeichen oder führen ein ungültiges Schild in der „falschen“ Farbe mit sich. Seit dem Jahr 2022 musste die Polizei Wasserburg bereits 62 E-Scooter-Fahrer wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Anzeige bringen. Markus Steinmaßl macht in diesem Zusammenhang deutlich: „Hierbei ist zu unterstreichen, dass es sich um eine Straftat handelt.“

Gefährliche Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Zusätzlich fällt den Beamten bei den Kontrollen verstärkt auf, dass Fahrer vor Fahrtantritt Alkohol oder Drogen konsumiert haben. Da für E-Scooter-Fahrer exakt dieselben Alkoholgrenzen wie für Pkw-Fahrer gelten, führt dieses Fehlverhalten zu massiven Konsequenzen. „Sie gefährden nicht nur sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskieren empfindliche Strafen und schlimmstenfalls ihren Führerschein“, so der Geschäftsstellenleiter.

Allein im Jahr 2025 und heuer wurden insgesamt 21 alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende E-Scooter-Fahrer gestoppt. Die Betroffenen wurden entweder wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz angezeigt, weil sie die gesetzlichen Grenzwerte überschritten hatten. Um Gefährdungen im Straßenverkehr von vornherein auszuschließen, achten die Streifen gezielt darauf, solche Fahrten vorab zu verhindern. In den letzten Monaten wurden so bereits fünf Fahrten vor Fahrtantritt unterbunden, darunter eine Gruppe junger Erwachsener, die nach dem Konsum von Cannabis direkt am Aufsteigen auf ihre bereitliegenden E-Scooter gehindert wurde.

Seltener, aber dennoch präsent, sind Fälle von illegalem Tuning. Mittels elektronischer Einrichtungen wurden Roller so manipuliert, dass sie die maximal erlaubte Geschwindigkeit von 20 km/h überschritten. Dies führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Da die meist jungen Fahrer in diesen Fällen auch nicht die passende Fahrerlaubnis für das schnellere Kraftfahrzeug besitzen, folgen Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das bisher negativste Beispiel war ein „gechippter“ Roller, der eine Geschwindigkeit von 60 km/h erreichte.

Zudem trafen die Einsatzkräfte viermal auf Fahrer, die das gesetzliche Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht hatten. Ein E-Scooter-Fahrer war erst acht Jahre alt und in Begleitung eines Angehörigen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs.

Ein weiteres wiederkehrendes Vergehen sind „überladene“ E-Scooter, bei denen zwei Personen gleichzeitig auf einem Fahrzeug fahren. „Das ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich, da das Fahrzeug nicht für das zusätzliche Gewicht ausgelegt ist und Stürze vorprogrammiert sind“, so Markus Steinmaßl. Die Beamten sorgen vor Ort dafür, dass die Fahrt nur mit einer „Ein-Mann -Besatzung“ sicher fortgesetzt wird. In der Regel bleibt es hier bei einer Verwarnung.

Hinweise oder Beschwerden aus der Bevölkerung zu E-Scootern gehen bei der Dienststelle so gut wie keine ein. Eine Ausnahme bildete eine Meldung über die Situation in den Arkaden in der Wasserburger Altstadt. Dort wurde beklagt, dass Schüler am Morgen viel zu schnell mit ihren Scootern durch die Arkaden fahren. Die Polizei Wasserburg reagierte prompt mit einer gezielten Kontrollaktion am 31. Juli (wir berichteten), dabei wurden acht E‑Scooter‑Fahrer sowie zwei Radfahrer gestoppt und verwarnt.

Wichtige Regeln für E-Scooter im Überblick:

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 20 km/h
  • Versicherung: Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht (sichtbar durch die Versicherungsplakette)
  • Alkoholgrenzen: Es gelten exakt dieselben Alkoholgrenzen wie beim Führen eines Pkw
  • Fahrverbot: Das Fahren auf dem Gehweg ist strikt verboten
  • Personenanzahl: Nur eine Person auf dem Scooter erlaubt
  • Handynutzung: Es gilt ein Handyverbot während der Fahrt
  • Ausrüstung: Ein funktionstüchtiges Vorder- und Rücklicht sowie seitliche Rückstrahler sind Pflicht
  • Zulassung: Eine Allgemeine Betriebserlaubnis muss vorliegen

TANJA GEIDOBLER

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