Landratsamt Rosenheim sieht positive Entwicklung - Infos zu Bodenrichtwerten

Hohe Baukosten – Ressourcen-Problematiken – erhöhte Finanzierungs-Anforderungen: Der Immobilienmarkt in der Region war auch im vergangenen Jahr von stagnierenden bis rückläufigen Kaufpreisen gekennzeichnet. Trotzdem sieht das Landratsamt in Rosenheim eine positive Entwicklung, wie es heute meldet. Denn wechselten im Jahr 2024 Immobilien rund 2.250 Mal den Eigentümer, so war es im vergangenen Jahr etwas mehr – 2.400 Mal – der Fall.

Dabei wurden Umsätze von knapp 1,03 Milliarden Euro im Jahr 2024 und rund 1,2 Milliarden im Jahr 2025 erreicht, wie sich aus der Kaufpreis-Sammlung der Geschäftsstelle des Gutachter-Ausschusses ablesen lasse, heißt es weiter. Mit der zunehmenden Aktivität am Immobilienmarkt erreiche die Zahl der Transaktionen wieder ein Niveau von vor 2022, was auf eine Stabilisierung des Marktes hinweise.

Zu den Preisen der Grundstücke

Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und sind Grundlage für zahlreiche steuerliche und privatwirtschaftliche Bewertungen und Entscheidungen. Sie werden im zweijährigen Rhythmus aktualisiert. Der Stichtag der Ermittlung war der 1. Januar 2026.

Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, angegeben in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie beziehen sich auf die Grundstücksqualität und Grundstücksgröße, wie sie in der jeweiligen Bodenrichtwertzone in der Mehrheit anzutreffen sind. Für den Landkreis Rosenheim gibt es rund 860 Bodenrichtwertzonen.

Derzeit liegen die Bodenrichtwerte bei den Gemeinden öffentlich aus und können dort kostenlos einen Monat lang eingesehen werden.

Hierzu wird auf die ortsüblichen Bekanntmachungen der jeweiligen Gemeindeverwaltung verwiesen.

Eine kostenfreie Übersicht über das jeweils mittlere Bodenrichtwertniveau zum 1. Januar heuer im Bereich der Hauptorte stehen auf der Homepage des Landkreises unter

www.landkreis-rosenheim.de/bauen/#tab-gutachterausschuss.

Eine amtliche Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig.

Über das Onlineportal www.boris-bayern.de können die Richtwerte über Antrag für die Stichtage:

01.01.2026 (voraussichtlich ab Ende Juni 2026),

01.01.2024,

01.01.2022,

31.12.2020,

31.12.2018 und

31.12.2016

als amtliche Einzelauskunft gegen eine Gebühr von 35 Euro erworben werden.

Einzelauskünfte zu allen Stichtagen können schriftlich oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (gutachterausschuss@lra-rosenheim.de, Gutachterausschuss Landkreis Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim) angefordert werden. Die Kosten liegen bei 40 Euro je Richtwert.

Foto: WS-Archiv

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