27-jähriger Angestellter vom Landgericht für vielfachen Betrug verurteilt

Im Prozess gegen den 27-jährigen Angestellten einer Haager Photovoltaik-Firma (wir berichteten) wurde vor dem Landgericht Traunstein nun das Urteil gefällt. Der Angeklagte muss für über sechs Jahre hinter Gitter.

Bereits am ersten Prozesstag hatten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht im Rahmen eines Rechtsgesprächs (wir berichteten) darauf verständigt, im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses des Angeklagten für insgesamt über 100 Fälle von Untreue und Geldwäsche mit einem Gesamtschaden von knapp 4,2 Millionen Euro für die Haager Firma, den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe zwischen sechs Jahren und drei Monaten und sechs Jahren und neun Monaten zu verurteilen.

Der Angeklagte sagte anschließend umfassend vor Gericht aus, es wurden mehrere Zeugen gehört, unter ihnen der die Ermittlungen leitende Kriminalbeamte und der Firmeninhaber des geschädigten Unternehmens. 

Jetzt wurde die Beweisaufnahme geschlossen, Staatsanwaltschaft und Verteidigung trugen ihre Plädoyers vor und das Gericht hat das Urteil in diesem Verfahren verkündet: Von den über 100 Straftaten blieben am Ende 84 übrig, der Angeklagte hat das Gericht bei der Aufklärung der Fälle unterstützt und er sei nicht vorbestraft.

Sowohl Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung betonten in ihren Plädoyers aber auch, dass das Unternehmen durch unzureichende Kontrolle der Firmenfinanzen, als auch eine fehlende Inventur, es dem Angeklagten letztlich auch ein wenig leicht gemacht worden sei, das Geld der Firma auf seine Privatkonten umzuleiten. Der Firmeninhaber hatte vor Gericht ausgesagt, dass es in einer Firma, die an die 200 Millionen Euro Umsatz pro Jahr mache, schon einmal vorkommen könne, dass drei oder vier Millionen Euro verschwänden, ohne dass es auffalle.

Hätte nicht der Mitarbeiter einer Online-Bank sich bei der Polizei gemeldet und seine Verwunderung über Geschäfte des Angeklagten mit Kryptowährungen geäußert, wäre die Untreue möglicherweise erst später oder gar nicht bekannt geworden.

Welches Tatmotiv hatte der Angeklagte? Auch dieser Frage wurde im Verfahren nachgegangen. Der Angeklagte habe zunächst einmal Schulden gehabt, die er durch sein betrügerisches Verhalten begleichen konnte. Da das System des Umleitens von Firmengeld auf seine Privatkonten aber so gut funktioniert habe, konnte er auch seiner Leidenschaft für das Glücksspiel frönen und sich einem luxuriösen Lebensstil hingeben. Er sei „feierwütig“ gewesen, habe gerne Geld „verprasst“, hieß es in einem der Plädoyers.

Jetzt habe er vor Gericht Reue gezeigt, habe den Firmeninhaber um Entschuldigung gebeten. Im Schlusswort des Angeklagten vor der Kammer bedauerte er es, die Zeit nicht zurückdrehen zu können, er wolle aber „so viel wie möglich“ wieder gut machen, sagte er vor der Gericht.

Und so verurteilte ihn die 9. Kammer beim Landgericht Traunstein zu sechseinhalb Jahren Gefängnis für Untreue in 70 Fällen und Geldwäsche in 14 Fällen. Insgesamt habe er sich um 3,4 Millionen Euro bereichert. Natürlich muss der Angeklagte auch die Kosten des Verfahrens tragen. Aber die Kammer betonte, ohne die Haager Photovoltaik-Firma zu nennen, dass „es ihm einfach gemacht“ worden sei. Wenn eine Firma keine Kontrollmechanismen einsetze, sinke die Hemmschwelle für Straftaten. Aber das Gericht betonte auch, dass die Hingabe zum Glücksspiel natürlich die Taten befördert habe.

PETER RINK

Schaufenster