Einsatzwochenende der Wasserschutzpolizei am Chiemsee mit zwei alkoholisierten Schiffsführern

Die Wasserschutzpolizei Prien war am vergangenen Wochenende von Freitag bis Sonntag bei hochsommerlichen Temperaturen und stabilem, sonnigem Wetter verstärkt am Chiemsee im Einsatz. Aufgrund des anhaltend schönen Wetters kam es zu einem hohen Aufkommen an Schiffsverkehr, Wassersportlern sowie zahlreichen Bade- und Freizeitgästen auf dem See. Auffallend viele Stand-Up-Paddler und Schwimmer teilten sich die Wasserfläche mit den Segel- und Motorbooten.

Im Rahmen schifffahrtsrechtlicher Überprüfungen sowie naturschutzrechtlicher Kontrollen stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße im Bereich der Ruhezonen fest und leiteten entsprechende Anzeigen ein.

Zum Abschluss des Wochenendes wurden am Sonntagabend zwei Schiffsführer im Bereich des Hafens Seebruck festgestellt, die gemeinsam mit mehreren Freunden auf zwei gemieteten Booten unterwegs waren und unter Alkoholeinfluss standen. Mit Unterstützung der Wasserwacht Chieming wie auch zwei Polizeistreifen vom Festland konnten die alkoholisierten Bootsführer in Seebruck kontrolliert und jeweils ein Atemalkoholtest durchgeführt werden.

Der 41-jährige polnische Bootsführer hatte einen Atemalkoholwert von 0,28 mg/l, der zweite und 20-jährige Bootsführer einen Wert von 0,41 mg/l. Beide haben einen Wohnsitz in Deutschland.

Gegen die beiden Schiffsführer wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt und an das Landratsamt Traunstein zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Gemäß Paragraph 26 Abs. 5 der Bayerischen Schifffahrtsverordnung können solche Verstöße mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden.

Die zwei bereits vom Bootsverleiher vermissten Mietboote wurden von der Wasserwacht Chieming zurück in den Heimathafen gebracht.

Die Bayerische Schifffahrtsverordnung

Die Wasserschutzpolizei Prien möchte alle Bootsführer auf die geltenden Bestimmungen der bayerischen Schifffahrtsverordnung aufmerksam machen. Diese Verordnung enthält alle wichtigen Vorschriften zur Ausrüstung und Verhalten auf dem Wasser.

Jedes Wasserfahrzeug benötigt einen geeigneten Schiffsführer, welcher für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich ist.

Aus aktuellem Anlass ist hervorzuheben, dass sich die Promillegrenze auf dem Wasser nicht von der im Straßenverkehr unterscheidet und für jeden Schiffsführer von alles Wasserfahrzeugen gilt, auch von SUPs oder Kajaks.

Ebenso sind für die Besatzungen von Segel- und Elektrobooten geeignete Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h darf nicht überschritten werden.

Bei den aktuell warmen Wassertemperaturen sind vermehrt Schwimmer auch im Freiwasser zu sehen. Es wird dringend empfohlen, dabei eine farblich auffällige Schwimmboje aus Gründen der Sichtbarkeit bei sich zu haben.

Die Ruhezonen

Die mit Bojen und Hinweistafeln ausgewiesenen Ruhezonen am Chiemsee sind zum Schutz von Wasservögeln, Fischen und dem Schilf von hoher Bedeutung. In den Ruhezonen ist das Befahren mit sämtlichen Wasserfahrzeugen, das Ankern sowie Schwimmen gemäß dem Bayerischen Wassergesetz und der Ruhezonen-VO nicht erlaubt.

Die sichtbare Präsenz sowie die konsequenten Maßnahmen der Wasserschutzpolizei tragen dazu bei, dass der Chiemsee trotz hoher Auslastung sicher genutzt werden kann. Das Verhalten der überwiegenden Mehrheit der Wassersportler ist dabei umsichtig und respektvoll.

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