Veterinäramt Traunstein: Gefahr von Krankheiten für Mensch und Tier
Ein tragisches Ende nahm die Geschichte von sechs Welpen, die die Polizei Mitte Mai aus einem Transporter aus der Republik Moldau beschlagnahmt hatte. Die Tiere wurden im Tierheim Traunstein aufgenommen und dort fachkundig versorgt. Wenige Tage nach ihrer Ankunft entwickelte einer der Welpen Krankheitssymptome und verendete kurz darauf. In der Folge zeigten auch die übrigen Welpen Krankheitserscheinungen. Trotz tierärztlicher Betreuung starben bis Ende Mai alle sechs Welpen beziehungsweise mussten tierärztlich erlöst werden. Da die Tiere unter Missachtung der geltenden Einfuhrbestimmungen nach Deutschland gebracht worden waren und Tollwut in der Republik Moldau weiterhin ein Thema ist, wurden die Tierkörper zum Ausschluss einer Tollwutinfektion an das zuständige Untersuchungslabor geschickt.
Anders als bei einem kürzlich in Rheinland-Pfalz bekannt gewordenen Fall konnte in dieser Hinsicht inzwischen Entwarnung gegeben werden: Eine Tollwutinfektion wurde nicht festgestellt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind die Welpen an Parvovirose gestorben, einer hochansteckende Viruserkrankung, die unter anderem schwere Durchfälle und Erbrechen auslösen kann. Gegen diese Erkrankung wird üblicherweise geimpft. Die mitgeführten falschen Impfausweise sollten nach Einschätzung des Veterinäramts offenbar auch eine solche Impfung vortäuschen.
Das Veterinäramt Traunstein nimmt den Fall zum Anlass, erneut auf die fortwährende Problematik illegaler Hundetransporte hinzuweisen. Diese bürgen nicht nur das Risiko der Einschleppung gefährlicher Tierseuchen wie der Tollwut. Sie verursachen auch erhebliches Tierleid. Gerade die leichte Verfügbarkeit und ein mitunter günstiger Preis sprechen viele künftige Tierhalter an.
Für Laien ist dabei oft schwer zu erkennen, ob Papiere, Impfungen und Herkunftsangaben tatsächlich seriös sind. Die Problematik betrifft nicht nur Rassehunde aus Zuchten. Auch Heimtiere, die unter dem Hinweis auf Auslandstierschutz nach Deutschland gebracht werden, können betroffen sein. Häufig passen die vorgelegten Papiere nicht zu den Tieren oder notwendige Vorgaben werden bewusst missachtet. Als Begründung wird mitunter angegeben, es handle sich lediglich um private Transporte oder um Vermittlungshilfe für einen Tierschutzverein oder eine Privatperson im Ausland. Das greift jedoch nicht, wenn Tiere zum Zweck der Vermittlung gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung – etwa eine Schutzgebühr oder Spende – verbracht werden.
Solche Transporte fallen nicht unter den sogenannten „Reiseverkehr“ sondern unterliegen den Vorgaben für den innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren. Diese dienen dem Schutz der Tiere und sollen verhindern, dass gefährliche Krankheiten eingeschleppt oder weiterverbreitet werden. Werden diese Vorgaben missachtet, kann dies für die Tiere, die neuen Halter und auch für Tierheime erhebliche Folgen haben. Die anfängliche Vorfreude ist schnell getrübt, wenn ein Tier schwer erkrankt, aufwendige Behandlungen notwendig werden oder zusätzlich die Sorge vor einer möglichen Tollwuterkrankung im Raum steht. Nicht selten sind neue Halter trotz großer Tierliebe auch mit dem Verhalten von Tieren überfordert, die bisher kaum an das Leben mit Menschen gewöhnt waren. Werden solche Tiere später wieder abgegeben, landen sie häufig in Tierheimen und sind dort oft nur schwer zu vermitteln.
Das Veterinäramt rät Interessenten daher dringend, vor der Übernahme eines Tieres genau hinzusehen. Tierschutzvereine oder Personen, die Tiere vermitteln oder mit Tieren handeln, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz. Diese Erlaubnis sollten sich Interessenten vorlegen lassen. Bei seriösen Tierschutzvereinen sollte außerdem vorab geklärt sein, ob und unter welchen Bedingungen ein Tier bei Problemen wieder an den Verein zurückgegeben werden kann. Das Veterinäramt weist zudem darauf hin, dass auch bei privaten Urlaubsreisen klare Vorgaben gelten. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen grundsätzlich nur mit gültiger Tollwutimpfung und vollständig ausgefülltem Heimtierausweis verbracht werden.
Da die Tollwutimpfung frühestens ab einem Alter von zwölf Wochen möglich ist und anschließend eine Wartefrist von 21 Tagen bis zur Gültigkeit der Impfung gilt, ist Reisen mit sehr jungen Welpen unter 15 Wochen und somit ohne gültigen Tollwutschutz nicht zulässig. Das gilt für die Reisen innerhalb der EU, beispielsweise nach Österreich. Bei der Einreise oder Wiedereinreise aus Nicht-EU-Staaten gelten zusätzlich weitere Vorgaben. Wer ein Tier aus dem Ausland aufnehmen oder mit einem Tier ins Ausland reisen möchte, sollte sich deshalb rechtzeitig vorab bei den zuständigen Stellen informieren. Im Zweifel steht das Veterinäramt beratend zur Verfügung.
Schaufenster


Es erschließt sich mir ums Verrecken nicht,
weshalb es ein/e Hund/Katze aus dem Ausland sein muss, während bei uns die Tierheime aus allen Nähten platzen.
Was für ein fragwürdiges Verständnis von Tierliebe!
Hundebesitzer verhalten sich grundsätzlich fragwürdig.