Soyen Süd-West: Verlängerung der Veränderungssperre – Verärgerte Anwohner

Kontrovers und emotional wurde in der gestrigen Soyener Gemeinderatssitzung die Verlängerung der Veränderungssperre sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans für das Baugebiet Soyen Süd-West diskutiert. Beidem wurde zugestimmt.

Vor Sitzungsbeginn, im Rahmen der Bürger-Viertelstunde, hatten sich Anwohner verärgert gezeigt. Sie sahen in der Verlängerung der Veränderungssperre einen „massiven“ Eingriff ins Wohnrecht und wirtschaftliche Nachteile. Auch hätten sie es für besser gefunden, wenn der neue gewählte Gemeinderat über die Angelegenheit entschieden hätte.

Soyens Zweite Bürgermeisterin Afra Zantner, die den Sitzungsvorsitz für diese beiden Punkte der Tagesordnung übernahm, informierte, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 5. Juni 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Soyen Süd-West beschlossen habe. Zur Sicherung der Planung habe der Gemeinderat ebenfalls in dieser Sitzung die Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre für das künftige Bebauungsgebiet beschlossen.

Die Satzung tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag nach der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft beziehungsweise sobald der Bebauungsplan für das festgesetzte Gebiet rechtsverbindlich wird. „Der Bebauungsplan Soyen Süd-West ist bislang noch nicht rechtsverbindlich“, erklärte Zantner. Der Verwaltung und der beauftragten Anwaltskanzlei liege ein Entwurf des Architekturbüros zur Prüfung vor.

„Der Fortbestand der Veränderungssperre ist nötig, weil die Zweijahresfrist für die Geltung der Veränderungssperre Anfang Juni endet“, so die Zweite Bürgermeisterin. Nach dem Baugesetz könne die Gemeinde die Zweijahresfrist der Veränderungsfrist um ein weiteres Jahr verlängern. Besondere Gründe seien nicht erforderlich, lediglich die Sicherung der Planung müsse erforderlich sein. In der Notwendigkeit habe sich, so Zantner, bisher nichts geändert.

Architekt Hans Baumann vom Architekturbüro Baumann & Freunde und Rechtsanwalt Michael Beisse verwiesen auf die derzeit noch kritischen Punkte, die kein Baurecht zulassen. Dies sei vor allem die nicht ausreichend breite Straße, was beispielsweise für die Zufahrt von Rettungsdienst und Feuerwehr zu eng sei. Auch werde der Kanal überlastet. Eine Veränderungssperre sei deshalb wichtig, auch wenn es ein Eingriff ins Baurecht sei, dieser sei hinzunehmen.

Martin Krieg sagte, die Entscheidung darüber hätte auch in der nächsten Sitzung mit dem neuen Gemeinderat fallen können, notfalls über eine Sondersitzung. Seiner Ansicht nach werden hier dringend nötige Bauangelegenheiten verhindert, was nicht hinzunehmen sei.

Afra Zantner erklärte, dass die Bürger die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben.

Johann Hinterberger fragte, welche Straßenbreiten man brauche. Hier erklärte Hans Baumann, dass diese bei mindestens 3,50 Metern liegen müssen.

Mit einer Gegenstimme wurde der Verlängerung der Veränderungssperre zugestimmt.

Am Anschluss stellte Hans Baumann den Bebauungsplan, mit dem Ziel, dass Baurecht für alle geschaffen werde, vor. Dieser wurde nach dem positiven Gemeinderatsbeschluss vom 5. Juni 2024 zur städtebaulich vertretbaren Nachverdichtung der Wohnbebauung sowie zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung im beschleunigten Verfahren erstellt.

Baumann erläuterte die wichtigsten Ziele wie Wasserversorgung, verkehrliche Erschließung sowie Nachverdichtung. „Das Bauen soll nicht verhindert, sondern beschleunigt und ermöglicht werden“.

Hier kam ein Einwand aus dem Zuschauerraum, der die Vorstellung des Bebauungsplan als „Unverschämtheit“ betitelte und daraufhin die Sitzung verließ.

Baumann fügte an, dass eine Bebauung dann möglich sei, wenn Grundstückseigentümer Grundstücksmeter abgeben, um die Straße zu verbreitern und damit eine Feuerwehrzufahrt zu ermöglichen.

Einstimmig billigte der Soyener Gemeinderat den von Baumann & Freunde Architekten ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf „Soyen Südwest“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Hierauf wird noch durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

TANJA GEIDOBLER

 

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