Nächtlicher Lokal-Besuch von vier Kumpels endete bei den Türstehern und der Polizei

Das Vorbeikommen an einem Türsteher ist manchmal nicht so einfach: Dass der Jugendschutz dabei eine bedeutende Rolle spielt, Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt werden kann, zeigen zwei Fälle aus der Rosenheimer Innenstadt vom gestrigen Samstag kurz vor Mitternacht.

Um über ihr Alter hinwegzutäuschen, gingen zunächst zwei über 18-Jährige aus der Stadt sowie aus dem Landkreis Rosenheim in ein Nachtlokal in der Ruedorfferstraße.  Die beiden Kumpels unter 18 Jahren blieben draußen und der Zutritt wurde ihnen vom Türsteher verwehrt. Um jetzt doch noch das Lokal besuchen zu können, kam das Quartett auf eine nicht wirklich neue Idee …

„Tausch der Ausweise“ war die Eingebung.

Die Älteren gingen dann wieder kurz aus dem Lokal, übergaben ihre Ausweise an ihre beiden 17-jährigen Freunde.

So aufgerüstet zeigten die 17-Jährigen nun die Ausweise der 18-Jährigen bei den Türstehern vor. Diese stellten jedoch sofort fest, dass die Fotos nicht auf die beiden 17-Jährigen passen – sie verständigten die Polizei.

Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Ausweispapieren gegen das Freundes-Quartett ein. Die Erziehungsberechtigten wurden vom eingeleiteten Verfahren informiert.

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