Veterinäramt im Landkreis nun mit Hinweisen zum Umgang mit erkrankten und toten Vögeln
Der Landkreis Rosenheim sei weiterhin von der aktuellen Vogelgrippe-Welle betroffen – das heißt es am heutigen Mittwoch-Nachmittag aus dem Landratsamt.
Aufgrund einer „hochdynamischen Entwicklung“ habe das Staatliche Veterinäramt nun Hinweise zum Umgang mit erkrankten und toten Vögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe veröffentlicht. Diese Informationen sollen helfen, Risiken zu minimieren und die fachgerechte Untersuchung toter Tiere sicherzustellen.
Kontakt zu kranken oder toten Vögeln vermeiden
Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass direkte Berührungen mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln zu vermeiden seien. Falls eine Bergung notwendig sei, müsse geeignete, persönliche Schutzausrüstung verwendet werden: Darunter zwei Paar Einmalhandschuhe (doppelte Schicht), eine partikelfilternde Maske (mindestens FFP2) sowie bei Bedarf Einmalkittel, Kopfbedeckung, Augenschutz und desinfizierbare Gummistiefel oder Schuhüberzieher.
Bei Vögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe sei besondere Vorsicht geboten: Die Kadaver müssten doppelt und möglichst luftdicht verpackt sowie kühl gelagert werden, bis sie vom Veterinäramt übernommen würden.
Augenscheinlich erkrankte oder tote Vögel dürften keinesfalls eigenständig in Tierarztpraxen, Haushalte oder zum Veterinäramt gebracht werden. Nach der Bergung erfolge die Untersuchung ausschließlich über den amtlichen Weg.
Bei Singvögeln oder Tauben sei das Infektionsrisiko nach bisherigen Erkenntnissen vernachlässigbar. Kadaver von diesen Tieren könnten über die Kadavertonne oder über den Restmüll entsorgt werden.
Verdachtsfälle unbedingt melden
Für die weitere Überwachung des Infektionsgeschehens ist das Veterinäramt auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Verendete Zug- oder Wasservögel sollten daher möglichst mit genauer Fundortangabe gemeldet werden: Veterinäramt Rosenheim, Tel.: 08031 / 392-6310, E-Mail: vetamt@lra-rosenheim.de Außerhalb der Geschäftszeiten kann die Integrierte Leitstelle Rosenheim kontaktiert werden. Tel.: 08031 / 900900
Was tun bei möglichen Krankheitssymptomen?
Für die Allgemeinbevölkerung gelte das Risiko einer Infektion mit H5N1 – laut Robert Koch-Institut, so die Meldung der Behörde – weiterhin als gering. Würden jedoch nach Kontakt zu möglicherweise infizierten Vögeln grippeähnliche Symptome oder eine Bindehautentzündung auftreten, sollte nach telefonischer Anmeldung umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Bis zur Abklärung werde zudem empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren.
In den USA war vor Wochen erstmals ein Mann nachweislich an der Vogelgrippe verstorben.
Weitere Informationen
Das vollständige Merkblatt „Hinweise zum Umgang mit erkrankten oder toten Vögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe“ ist auf der Webseite des Landratsamts Rosenheim abrufbar unter:
https://www.landkreis-rosenheim.de/verbraucherschutz-veterinaerwesen/#staatliches-veterinaeramt-gefluegelpest-aviaere-influenza
Wir berichteten:
Anfang November war im Landkreis Rosenheim erstmals eine verendete Lachmöwe im Gemeindebereich Rott positiv auf das hochpathogene H5N1-Virus getestet. Seitdem wurden inzwischen etwa 30 verendete Wildvögel untersucht.
Bei sechs Tieren – darunter vier Graugänse, eine Stockente und ein Höckerschwan aus den Gemeinden Breitbrunn am Chiemsee, Prien am Chiemsee, Ramerberg und Wasserburg – wurde das Virus bestätigt. Die dynamische Ausbreitung verdeutliche, so die Mitteilung heute aus dem Landratsamt, dass das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen weiterhin bestehe.
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