Prozess gegen Wasserburger vor dem Landgericht Traunstein fortgesetzt

Die Vorsitzende Richterin bat darum, dass nur sie Fragen an die Zeugin, die in Begleitung ihrer Mutter vor Gericht erschienen war, richte. Sollten Staatsanwaltschaft, Nebenklage oder Verteidigung Fragen haben, bitte sie darum, ihr diese Frage schriftlich zuzuleiten, damit sie gestellt werden könnten.
Die Zeugin sagte aus, dass sie und die Tochter des Angeklagten sehr gute Freundinnen seien, man kenne sich, seit man zwei Jahre alt gewesen sei. Auf die Frage, ob die Tochter des Angeklagten mit ihr über Sex gesprochen habe, bejahte die Freundin dies. Es habe ein Telefonat gegeben, sie könne aber nicht mehr genau sagen, wann dies gewesen sei. Sie habe angerufen und erzählt, dass sie sexuell missbraucht worden sei, und zwar von ihrem Vater. Und sie müsse am Wochenende erneut zu ihm und sie wolle das nicht.
Plötzlich schwieg die Zeugin und begann zu weinen. Die Vorsitzende Richterin unterbrach die Sitzung, die Zeugin verließ mit ihrer Mutter den Gerichtssaal, kam aber nach wenigen Minuten wieder zurück.
Die Zeugin berichtete dann, was ihr die Tochter des Angeklagten erzählt habe. Der Angeklagte sei mit ihr in den Keller gegangen, er habe gesagt, er müsse sie untersuchen. Sie solle sich ausziehen. Und dann habe er sie sexuell berührt. Und das sei häufiger passiert. Er habe auch verlangt, dass sie ihn sexuell berühre. Und sie habe sich dann vor sich selbst geekelt. Sie habe nur nicht darüber gesprochen, weil der Vater ihr dies verboten habe. Er habe gedroht, es werde Schreckliches passieren, wenn sie darüber spräche.
Dann wurde die Zeugin zu ihren Kontakten zur Tochter des Angeklagten befragt. Die Richterin wollte wissen, wie intensiv der Kontakt der beiden Freundinnen sei. Man tausche Nachrichten aus, mehrmals täglich, telefoniere in wöchentlichem Rhythmus und tausche sich intensiv aus. Über welche Themen man spreche oder chatte, wollte die Richterin wissen, worauf die Antwort schnell kam: Man rede „über Jungs“.
Fast eine Stunde dauerte die Befragung der Zeugin, die immer wieder emotional sehr berührt schien.
Im Anschluss daran befragte das Gericht eine Psychologin, die die Tochter des Angeklagten im Juli 2024 aufgesucht hatte. Anlass für die Behandlung sei der sexuelle Missbrauch durch den Vater. Von Juli bis Oktober 2024 sei sie zu Gesprächen gekommen. Das Mädchen habe sich auch selbst verletzt, sich geritzt, und zwar seit ihrem 11. Lebensjahr. Und die Tochter des Angeklagten habe darüber auch so lange geschwiegen, weil sie sich selbst schuldig gefühlt habe.
Und sie habe große Ängste entwickelt, Leistungsängste, Prüfungsängste und auch wiederholt Panikattacken.
Dann vertagte sich das Gericht. Ende des Monats könnte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden.
Wir berichten weiter.
PR
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