In der Nähe des Pelhamer Sees: Wildkamera überführt den Täter - Biber besonders geschützt
Am Brandbach in Bad Endorf in der Nähe des Pelhamer See hat ein 76-jähriger Mann aus Bad Endorf vor zwei Wochen an mehreren Tagen in Folge einen schützenden Biberdamm jeweils komplett und ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde entfernt. Der Eingang zur Biberburg lag dadurch teilweise trocken und war nicht mehr vor Feinden geschützt. Die Wasserschutzpolizei Prien nahm die Ermittlungen wegen einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz auf.
Mit Hilfe einer Wildkamera konnte die Person zuletzt auf frischer Tat bei einer Dammentnahme mit einem Misthaken ertappt und noch am Tatort angetroffen werden.
Der Mann war äußerst uneinsichtig, räumte jedoch die Tatvorwürfe ein und gab an, die Biberdämme seit etwa fünf5 Jahren regelmäßig am Brandbach rauszunehmen, damit das Wasser fließen könne.
Bei einer Tatortbegehung konnte an vier unterschiedlichen Stellen große Asthaufen mit teils recht verwittertem Holz neben dem Brandbach festgestellt werden, die darauf hindeuten, dass der Biber in den vergangenen Jahren immer wieder versucht hat, einen Damm an verschiedenen Stellen zu bauen, um seine Burg und seine Familie zu schützen.
Die Anzeige wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung vorgelegt.
Schutzstatus des Biber
Der Biber ist laut Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (eine EU-Richtlinie) als streng geschützte Art gelistet und genießt dadurch den höchsten Schutzstatus.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).
Es ist dem Biber angeboren, Dämme zu bauen. Sie stauen Gewässer auf, damit der Eingang zur Biberburg unter Wasser und vor Feinden geschützt ist.
Wenn ein Damm zerstört wird, beginnt der Biber sofort mit dem Wiederaufbau und fällt dafür natürlich noch mehr Bäume.
Es ist sinnlos, nur das Tier zu schützen, es muss auch sein Lebensraum geschützt werden, damit es überleben und seine Art erhalten kann.
Warum ist der Biber streng geschützt?
Der Biber ist seit etwa 15 Millionen Jahren in Bayern heimisch und heute streng geschützt, weil er fast ausgerottet war. Dank Schutzmaßnahmen konnte sich seine Art wieder erholen.
Durch ein Reviersystem regulieren Biber ihren Bestand selbst und es kommt von Natur aus nicht zu einer Übervermehrung.
Wenn man den strengen Schutzstatus des Tieres aufheben würde, könnten die Populationen erneut massiv abnehmen, was wieder negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt hätte. Dies soll durch die EU-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat verhindert werden.
Die FFH-Richtlinie dient dem Schutz bestimmter natürlicher Lebensräume und wildlebender Arten, die in Europa als gefährdet, sehr selten oder einzigartig gelten.
Der Biber hat eine sogenannte Schlüsselfunktion für die Artenvielfalt, er schafft Lebensräume für viele andere seltene Arten und bereichert so das Ökosystem. Er trägt zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung von Auen bei.
Die Wasserschutzpolizei Prien bittet im Interesse des Naturschutzes darum, sich an die Zugriffsverbote für alle besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten zu halten.
Ausschließlich die Naturschutzbehörden können Genehmigungen zur Entnahme der Tiere sowie deren Dämme unter bestimmten Voraussetzungen erteilen.
Schaufenster


Sehr gut. Diese Naturhasser müssen endlich lernen, dass man nicht einfach selbst Hand anlegen darf, wenn einem etwas nicht passt.
Bleibt zu hoffen, dass es auch eine saftige Strafe gibt. Die Strafe muss wehtun, damit sich das herumspricht.
Naja, also „Naturhass“ würde ich dem Verursacher jetzt nicht pauschal vorwerfen. Aber es gibt eben immer noch Gesetze, an die sich jeder Bürger halten muss. Das Thema Biber ist leider sehr emotional aufgeladen, was einen sachlichen Austausch über Schutzmaßnahmen und Entschädigungen bei Schäden oftmals sehr schwer macht.
Zu Ihrem 2. Absatz, @Edlingerin, leider, leider fallen Strafen für diese Leute meist „bemerkenswert“ gering aus. Ich hoffe, es wird hier nicht auch so sein.
So ist auch meine Erfahrung. Leider.
Bin gespannt, ob man irgendwann erfährt, wie hoch die Strafe ausgefallen ist.
Gut wenn „so hom ma’s aber scho immer gmacht“ nicht mehr zählt!
Sauerei sowas!
Na ja, ich weiß ja nicht. Auf dem Bild guckt der betroffene Biber irgendwie hinterhältig. Das war bestimmt ein Biber-Komplott gegen den Beschuldigten. Wer ist da wohl der Kriminelle, na?^^
Mann sollte sich Gedanken machen, ob die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Betroffenen Personen ausreichend ist. Keiner greift gerne auf selbst Justiz zurück. Vieleicht gibt es schlechte Entschädigungen oder garkeine.
Und wer hat noch keine Wespe totgeschlagen? Die sind auch im Bundesnaturschutzgesetz.Also urteilt nicht
Ich! Ich habe noch nie eine Wespe erschlagen oder auf andere Art getötet!
Und ich urteile (verurteile!) durchaus, wenn etwas zu verurteilen ist!