Landratsamt meldet: Prüfung nach Biss-Vorfall abgeschlossen
Nachdem im Waldsee in der Gemeinde Schechen im August ein Schwimmer von einem Biber gebissen und verletzt worden war – wir berichteten – hat die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer vergleichbarer Vorfälle geprüft. Die Gemeinde Schechen hatte das Landratsamt gebeten, unverzüglich zu prüfen, welche Maßnahmen zum Schutz der Badegäste notwendig seien und ob eine Entnahme des Bibers möglich sei. Dabei wurde auch die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern einbezogen. Nach Einschätzung der beiden Behörden fehlen derzeit die Voraussetzungen für eine Entnahme des Bibers. Stattdessen schlägt das Landratsamt jetzt der Gemeinde weitere Maßnahmen vor, um das Risiko eines erneuten Vorfalls zu reduzieren, heißt es vom Amt …
Bei der Bewertung sei berücksichtigt worden, dass der Schwimmer bei dem Vorfall am 17. August verletzt worden sei und ärztlich behandelt werden musste. Gleichzeitig handelte es sich um den ersten bekannten Vorfall dieser Art im Landkreis Rosenheim.
Die Biber würden bereits seit mehreren Jahren am Waldsee, der intensiv zum Baden genutzt wird, leben. Bislang seien dabei keine vergleichbaren Zwischenfälle bekannt geworden.
Nach Einschätzung der Naturschutzbehörden gebe es zudem keine Hinweise darauf, dass am Waldsee ein einzelner Biber lebe, der ein dauerhaft auffälliges oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen entwickelt habe.
Biber-Angriffe auf Menschen seien äußerst selten.
Eine Entnahme eines einzelnen Tieres würde deshalb nach fachlicher Einschätzung das grundsätzliche Risiko nicht beseitigen. Bei einer Entnahme der Biberfamilie wäre aufgrund der hohen Biberdichte in der Umgebung zudem damit zu rechnen, dass das Revier erneut besetzt werde, so die Behörde weiter.
Bei der Bewertung wurde außerdem berücksichtigt, dass der betroffene Schwimmer nach seinen Angaben nicht unmittelbar an die Biberburg herangekommen war und sich ruhig verhalten hatte. Ein für Biber-Angriffe typisches Warnsignal konnte nach den vorliegenden Erkenntnissen ebenfalls nicht festgestellt werden.
Waren Hunde schuld?
Nicht ausgeschlossen werden könne – nach den Angaben des Geschädigten – allerdings, dass kurz vor dem Vorfall Hunde am oder im Waldsee gewesen sein könnten. Biber könnten auf die Anwesenheit von Hunden besonders stark reagieren. Ob ein solcher Zusammenhang mit dem Vorfall bestanden habe, lasse sich nachträglich jedoch nicht feststellen, so die Analyse der Behörde.
Die Untere Naturschutzbehörde schlägt der Gemeinde jetzt deshalb konkrete weitere Schutzmaßnahmen vor. Dazu gehören
zusätzliche Hinweisschilder mit Verhaltensregeln, die bereits am Parkplatz auf die Anwesenheit der Biber aufmerksam machen.
Dabei soll auch deutlich auf das geltende Verbot hingewiesen werden, während der Badesaison Tiere beziehungsweise Hunde mitzubringen, frei laufen oder im Gewässer baden zu lassen.
Erste Hinweisschilder hatte die Gemeinde Schechen bereits unmittelbar nach dem Vorfall aufstellen lassen.
Die Naturschutzbehörde hält zudem eine Abgrenzung des naturnahen, nördlichen Bereichs des Waldsees, in dem sich die Biberburg befindet, für sinnvoll. Denkbar wäre beispielsweise eine Kennzeichnung mit Bojen.
Über die konkrete Umsetzung dieser und möglicher weiterer Maßnahmen möchte sich das Landratsamt mit der Gemeinde abstimmen.
Der langjährige Badebetrieb am Waldsee werde durch dessen Lage im FFH-Gebiet „Innauen und Leitenwälder“ nicht infrage gestellt. Baden und Naturschutz seien am Waldsee grundsätzlich miteinander vereinbar.
Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen sei es, das seit Jahren funktionierende Nebeneinander von Badegästen und Bibern auch künftig möglichst sicher zu gestalten.
Foto: WS-Archiv
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