Neues Kita-Gesetz soll ab dem nächsten Jahr schrittweise in Kraft treten

Alle vierjährigen Kinder sollen künftig auf Sprache und Entwicklung getestet werden. Das soll laut Familienministerin Prien zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen. Bei Bedarf sollen die Buben und Mädchen dann besonders gefördert werden, damit der Start in die Grundschule besser klappe. So heißt es im neuen Kita-Gesetz, das das Bundeskabinett jetzt gebilligt hat und das nun noch in den Bundestag geht. Ab 2027 soll es schrittweise in Kraft treten und ab 2029 voll greifen. Leider ließen nämlich die Leistungen der Schülerinnen und Schüler insgesamt nach – immer mehr von ihnen erreichten gar keinen Abschluss. Das gefährde die Wirtschaft, aber auch die Demokratie, so die Ministerin.

Die Finanzhilfen des Bundes dazu an die Länder seien nicht mehr kurzfristig, sondern auf acht Jahre angelegt. Der Bund gebe laut Gesetzentwurf bis 2034 insgesamt 9,25 Milliarden Euro hierfür aus.
Das Gesetz setze an drei Punkten an:
Mehr Kinder in die öffentliche Betreuung bringen.
Möglichst früh vor allem fehlende Sprachkenntnisse erkennen.
Etwaige Probleme durch gezielte Hilfen ausgleichen.

Die Tests, bei denen neben Sprachkenntnissen auch Bewegung, emotionale Entwicklung und mathematische Fähigkeiten ermittelt werden, sollen auch Vierjährige durchlaufen, die gar nicht in einer Kita sind.

Alle Kitas sollen etwas mehr Geld und Zeit für die neuen Tests und die Förderung bekommen, heißt es im Gesetz. Besonderes Augenmerk aber liege auf Kitas mit vielen Kindern, die in schwierigen Lebensumständen aufwachsen. Je nach Größe sollen diese Einrichtungen bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen bekommen – obwohl die Geburtenzahlen in ganz Deutschland erheblich zurückgehen.

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