Zweiter Prozess am Landgericht Traunstein wegen Untreue in Millionenhöhe bei Haager Photovoltaik-Firma

Im Juni war ein 27-jähriger Industriekaufmann aus Mühldorf zu sechs Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er bei sich bei seinem Arbeitgeber aus Haag um knapp vier Millionen Euro bereichert hatte (wir berichteten). Bei der Untreue waren aber auch Mittäter im Spiel. Einer davon musste sich nun vor der 7. Strafkammer beim Landgericht Traunstein verantworten.

Der 35-jährige gelernte Zimmerer hatte in der Nähe von Rott eine eigene Photovoltaik-Firma gegründet und mit dem mittlerweile verurteilten 37-jährigen Mitarbeiter gemeinsame Geschäfte entwickelt, die zum erheblichen Nachteil der Haager Photovoltaik-Firma führten.

Es war seitens der Strafkammer geplant, den Prozess gegen den 25-Jährigen an zwei Verhandlungstagen durchzuführen, doch es kam anders. Der Angeklagte legte ein vollumfängliches Geständnis ab, räumte ein, gemeinsam mit dem bereits verurteilten Mitarbeiter der Haager Firma über 700.000 Euro veruntreut zu haben. Dieses vollumfängliche Geständnis führte zum einen dazu, dass zahlreiche Zeugen gar nicht mehr geladen werden mussten und dass andererseits die Beweisaufnahme ziemlich zügig durchgeführt werden konnte. Es wurden als Zeugen ausschließlich der die Ermittlungen führende Polizeibeamte vernommen und der vom Gericht eingesetzte psychologische Gutachter. Und aus diesen Gründen wurde der zweite Verhandlungstag entbehrlich und das Urteil konnte gleich am ersten Verhandlungstag gesprochen werden.

Und so kam es auch dazu, dass der Angeklagte nicht mehr des Betruges angeklagt wurde, sondern nur noch der Beihilfe zur Untreue.

Mit seiner Firma seien Rechnungen bei der Haager Photovoltaik-Firma auf null Euro gesetzt worden, obwohl es Lieferungen gegeben habe, dafür seien Rechnungsbeträge auf das Privatkonto des bereits verurteilten Mitarbeiters der Haager Firma überwiesen worden. Anschließend hätten der Mitarbeiter der Haager Firma und der hier Angeklagte den Ertrag unter sich aufgeteilt. 

Die Photovoltaik-Firma aus Haag hatte den Verlust von über vier Millionen Euro jahrelang nicht bemerkt und erst dem Mitarbeiter einer Online-Bank sei aufgefallen, dass der Angestellte sich Kryptowährung verschafft habe. So sei die Polizei informiert worden und die Firma habe von dem millionenschweren Geldabfluss, der sich über knapp vier Jahre hinzog, Kenntnis erlangt.

In der jüngsten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Traunstein wurde nun deutlich, dass der Angeklagte, nachdem er wohl eine recht schwierige Kindheit gehabt habe, wohl auch ein schwieriges Kind gewesen sei, nach dem Hauptschulabschluss zwei Berufsausbildungen begonnen und abgebrochen habe. Daran anschließend habe er eine Lehre zum Zimmerer absolviert und erfolgreich abgeschlossen. Das alles habe ihn dann in einen Drogenkonsum abrutschen lassen. Den habe er finanzieren müssen und da sei das Angebot des mittlerweile verurteilten Mitarbeiters der Haager Photovoltaik-Firma nicht ungelegen gekommen. Er habe seinerseits eine Firma gegründet, die mit Bauteilen von Photovoltaik-Anlagen handelte und mit dem Mitarbeiter die Betrugsgeschäfte entwickelt. Es habe noch weitere „Geschäftspartner“ gegeben, gegen die auch mittlerweile ein Strafverfahren anhängig sei.

Der Angeklagte räumte ein, eine knappe Million Euro an Schulden aufgehäuft zu haben und durch den Drogenkonsum auch seine Firma in der Nähe von Rott in den Ruin getrieben zu haben.

Der psychiatrische Gutachter, der über die Ergebnisse seiner Diagnose vor Gericht Bericht erstattete, stellte den Kokain-Konsum des Angeklagten in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Es gebe eine starke Abhängigkeit vom Kokain, eine Suizidalitätsgefahr sei gebeben, darüber hinaus leide der Angeklagte an ADHS. Eine Kontrollfähigkeit im Umgang mit den Rauschmitteln sei nicht gegeben. Der Angeklagte habe geheiratet und auch ein Kind. Seine Ehe sei aber infolge seines Drogenkonsums gescheitert, er sei mittlerweile geschieden, auch eine snschließende neue Beziehung sei gescheitert. So sei er in eine psychische und finanzielle Ausweglosigkeit geraten und er habe seinen Kokain-Konsum auch als Selbsttherapie einsetzen wollen. Er habe dazu geneigt, Menschen zu suchen, die sich nicht an gesellschaftliche Regeln halten. Das habe dazu geführt, dass er bereit war, zunehmend höhere Risiken einzugehen. Moralische Hemmnisse bei seinem Tun hätten stark abgenommen.

Nachdem der Angeklagte alle Anklagepunkte einräumte, konnte die Beweisaufnahme geschlossen werden, Staatsanwaltschaft und Verteidigung trugen ihre Plädoyers vor, weshalb auch der Staatsanwalt nur noch von einer Beihilfe zur Untreue ausgehen konnte. Der Angeklagte war mit der Einziehung der Rauschmittel, seiner smartphones und seines PC-Computers einverstanden. Das bewog auch den Staatsanwalt, beim Angeklagten nicht mehr von einem Täter, sondern von einem Teilnehmer zu sprechen. 

Und der Angeklagte sei nicht nur therapiebedürftig, sondern auch therapiewillig. Das gebe Hoffnung, dass ein Rückfall in der Zukunft vermieden werden könne.

Der Verteidiger Harald Baumgärtl betonte in seinem Plädoyer, dass es auch dem Angeklagten zu verdanken sei, dass ein umfangreiches Verfahren an einem Tage abgeschlossen werden konnte, weil der Angeklagte alle ihm vorgehaltenen Taten zugegeben habe. Das effiziente Plädoyer ließ auch die Kammer nicht unbeeindruckt. Als Baumgärtls Kollegin als Verteidigerin, Dr. Annette von Stetten, ergänzte, dass in der Mittagspause der ermittelnde Polizeibeamte und der Angeklagte miteinander gesprochen hätten und der Angeklagte sich beim Polizeibeamten bedankt habe, dass er ihm „das Leben gerettet“ habe, da waren die ersten Tränen im Gesicht des Angeklagten wohl ersichtlich.

In seinem Schlusswort gestand der Angeklagte auch noch einmal sein Fehlverhalten mit den Worten: „I hob Scheiße baut!“

Und so verurteilte die Kammer den Angeklagten wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft und verfügte eine sofortige Einweisung in eine Entziehungsklinik, damit die Rauschgiftabhängigkeit wirksam bekämpft werden könne. Das Gericht betonte, dass der Angeklagte in diesem aktuellen Verfahren wohl harmloser sei als der bereits verurteilte Mitarbeiter der Haager Photovolktaik-Firma, aber er sei nicht harmlos gewesen. Er habe, wenn er Geld benötigte, den Mitarbeiter der Haager Photovoltaik-Firma dazu animiert, wieder Untreuegeschäfte zu initiieren.

Die Vorsitzende Richterin Braune gab nur kurz zu bedenken, dass es nach der erfolgreichen Therapie dann auch gewesen sein könne.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel und so konnte dieses Urteil sofort rechtskräftig werden.

Es wird in dieser Angelegenheit wohl noch weitere Verfahren geben. Wir werden wieder berichten.

PETER RINK

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