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· kein Feuer oder offenes Licht anzünden oder betreiben,
· keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben,
· keine Bodendecken abbrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen,
· keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen und nicht rauchen.
Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.
Grafik – Quelle: Deutscher Wetterdienst
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