Ab Sonntag gelten im Landkreis Mühldorf neue Grenzen für die Überwachungszone

Ab kommenden Sonntag, 26. April, gelten im Landkreis Mühldorf neue Grenzen für die Überwachungszone zur Newcastle-Krankheit (wir berichteten) – eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, die vor allem Hühner und Puten betrifft.

Weiter in der Überwachungszone liegen nun

Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt-Sankt Veit und

der Gemeinde Niedertaufkirchen sowie

das gesamte bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen und

unbebaute Gebiete der Gemeinde Schönberg.

Dass dennoch im Norden des Landkreises Mühldorf eine Überwachungszone sowie eine kleine Schutzzone an der Landkreisgrenze bestehen bleiben, liegt an den Ausbrüchen im benachbarten Landkreis Rottal-Inn, meldet heute das Landratsamt Mühldorf.

Diese Regionen hatten ebenfalls Restriktionszonen zur Folge, die nach wie vor bis in den Landkreis Mühldorf hineinragen.

Eine Aufstallpflicht gilt sowohl in der Schutz-, als auch in der Überwachungszone.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der verbliebenen Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt auf der Internetseite des Landratsamtes unter

www.lra-mue.de

veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung, die am 26. April 2026 (0 Uhr) in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.

Außerhalb der Schutz- bzw. Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen.

Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen.

Das Formular zur Meldung kann unter

https://www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/ 

heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter

vetamt@lra-mue.de

zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Newcastle-Krankheit verfügbar.

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