Erste Schutzzone wird Teil der Überwachungszone

Nachdem am 4. März in einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-Sankt Veit der Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden war, wurde um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet (wir berichteten). Ab dem morgigen Samstag, 28. März, geht nun diese Schutzzone in der Überwachungszone auf. Die Überwachungszone in der jetzigen Form bleibt mindestens bis einschließlich Sonntag, 5. April, bestehen – sofern kein neuer Ausbruch verzeichnet wird.

Die in der Schutzzone erforderlichen Untersuchungen aller Geflügelhaltungen wurden durch das Veterinäramt des Landkreises Mühldorf abgeschlossen. Weitere Ausbrüche sind im Rahmen der Untersuchungen nicht aufgetreten (Stand 27. März – 10 Uhr).

Je nach Wohnsitz können dennoch neue beziehungsweise weitere Schutz- und Überwachungszonen greifen, falls Restriktionszonen von Ausbrüchen in Nachbarlandkreisen auch den Landkreis Mühldorf betreffen. Derzeit liegen zum Beispiel die Ortsteile Altersberg, Linden und Oberndorf im Gemeindegebiet der Stadt Neumarkt Sankt Veit in einer Schutzzone, nachdem am 26. März in einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich von Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn ein Ausbruch amtlich festgestellt worden war.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der verbliebenen Schutzzone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen im Landkreis Mühldorf, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt (Nr. 20 vom 27. März) auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.
Eine Aufstallpflicht gilt auch in der Überwachungszone.

Außerhalb der Schutz- beziehungsweise Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter https://www.lra
mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/ heruntergeladen werden.

Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ verfügbar.

Unser Bild oben zeigt die aktuelle Situation im Landkreis Mühldorf (Stand 27. März – 10 Uhr): Die verbliebene Schutzzone nach dem Ausbruch im Gemeindebereich von Gangkofen (rotes Segment an der nördlichen Landkreisgrenze) betrifft die Ortsteile Altersberg, Linden und Oberndorf im Gemeindegebiet der Stadt Neumarkt Sankt Veit. Darüber hinaus besteht nach wie vor die Überwachungszone (blauer Kreis), in der sich keine Änderungen ergeben.

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