Wenn am Radl ein Gashebel verbaut ist - Anzeigen gegen eine 54-Jährige

Nach Anhaltung stellte sich die technische Veränderung heraus: Am Radl war ein Gashebel verbaut. Durch diese Verbauung wird ein technischer Antrieb erzeugt, der kein Treten erfordert. Es kann teilweise eine extrem hohe Geschwindigkeit erzielt werden. Durch die vorgenommene, technische Veränderung ist eine Fahrerlaubnis erforderlich sowie eine Versicherung für das Gefährt.
Gegen die 54-Jährige aus Rosenheim wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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