Gestern Beschluss im Bundestag - Voraussetzung: „Günstiger Erhaltungszustand“

Der Wolf kommt ins Bundesjagdgesetz – das wurde gestern im Bundestag beschlossen. Damit können Wölfe leichter geschossen werden. Das hatte Bayern lange gefordert. Doch der Abschuss von Wölfen ist gerade auch in Bayern besonders umstritten – mit unterschiedlichen Meinungen von Almbauern und Naturschützern.

In Regionen mit einer großen Wolf-Population sei es nun grundsätzlich möglich, Wölfe zu schießen. Voraussetzung für die Jagd-Freigabe sei, dass sich der unter Naturschutz stehende Wolf in einem „günstigen Erhaltungszustand“ in der entsprechenden Region befinde. Das Bundesumweltministerium hatte dies im vergangenen Oktober für die meisten Regionen gemeldet …

Die zuständigen Behörden müssten dafür Pläne aufstellen, getötete Wölfe müssten gemeldet werden.

Die Regelung verfolge das Ziel, Weidetiere besser vor Wolfsrissen zu schützen.

Der Wolf war bislang eine streng geschützte Tierart in Deutschland, die Jagd auf ihn untersagt.

Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat angekündigt, möglichst in Kürze bereits – im April – eine Abschussfreigabe erteilen zu wollen. Für Wölfe, die keine Welpen haben. Der günstige Erhaltungszustand dürfe nicht gefährdet werden.

Die Förderung von Elektro-Schutzzäunen und Herdenschutzhunden dürfe in Zukunft nicht gekürzt werden – da wiederum scheinen sich Schafhalter, Bauernverband und Bund Naturschutz einig zu sein …

Quelle: BR

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