Im neuen Outfit durch den Kassenbereich, ohne die Ware zu bezahlen: Es misslang

Mit der Kleidung ging sie in die Umkleide und zog sich um. Im neuen Outfit durchschritt sie den Kassenbereich, ohne die Ware zu bezahlen.
Vom Verkaufspersonal wurde sie anschließend angesprochen und ins Büro gebeten.
Durch die verständigte Polizei wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls eingeleitet.
Die neue, unbezahlte Kleidung wurde zurückgegeben und die junge Frau musste ihre alte Bekleidung wieder nutzen
Schaufenster

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