Aber erst muss die sogenannte Wahlbenachrichtigung angekommen sein - Alle Infos

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden und werden dieser Tage im ganzen Altlandkreis von den Gemeinden verschickt an die Bürger. Bis spätestens kommenden Dienstag, 15. Februar, sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Denn damit lassen sich dann auch die Briefwahlunterlagen anfordern.
Die Antragsfrist für eine Briefwahl endet am Freitag, 6. März – also zwei Tage vor dem Wahltag. Eine Ausnahme gibt es: Wird man beispielsweise nachgewiesen plötzlich krank, so darf man den Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen.
Wer sich erst kurzfristig für die Briefwahl entscheidet, sollte den Antrag am besten mündlich bei der Gemeinde stellen – dann werden die Unterlagen sofort ausgehändigt.
Und wie sieht es mit der Abgabefrist aus? Abgeschickt werden sollte der Wahlbrief allerspätestens drei Werktage vor der Wahl, also am Donnerstag, 5. März. Nur so ist garantiert, dass er noch rechtzeitig ankommt. Danach ist es sicherer, ihn direkt abzugeben. Wo das möglich ist, lässt sich den Briefwahlunterlagen entnehmen.
Die meisten Gemeinden bieten die Möglichkeit an, die Unterlagen online anzufordern – entweder über eine Website oder über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Das Anfordern der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 ist mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aber auch noch möglich. Auch per E-Mail und Fax lassen sie sich beantragen – allerdings NICHT telefonisch …
Wenn die Zeit knapp wird, bleibt immer die Möglichkeit, den Antrag direkt bei der Gemeinde mündlich zu stellen.
Das meldet die Stadt Wasserburg dazu:
Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Wasserburg eingetragen ist, kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung unmittelbar die Briefwahlunterlagen beantragen. Am einfachsten gehe das online: Seit heute bis zum 1. März sei die Online-Beantragung freigeschaltet …
Bitte beachten, dass die Briefwahlunterlagen frühestens ab kommenden Mittwoch 16. Februar, verschickt werden dürfen. Auch im Bürgerbüro können frühestens ab diesem Zeitpunkt die Unterlagen ausgehändigt werden.
Obacht, auch hier gilt: Im Wasserburger Bürgerbüro ist die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen längstens bis 6. März um 15 Uhr möglich.
Online-Beantragung von Briefwahl (vom 12. Februar bis 1. März möglich)
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