Durch CO₂-Bepreisung der Müllverbrennung - Mühldorfer Landrat setzt sich für Entlastung ein

Mühldorfs Landrat Max Heimerl setzt sich dafür ein, dass die Bürger durch die CO₂-Preise über die Abfallgebühren nicht weiter finanziell belastet werden. In einem Schreiben wandte er sich deshalb vor kurzem an Bundeskanzler Friedrich Merz. Hintergrund sind die Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetztes (BEHG) des Bundes und die damit verbundene CO₂-Bepreisung.

Demnach erhöht sich im Landkreis Mühldorf ab 2026 der Verbrennungspreis pro Tonne Abfall um 35,7 Prozent. Diese Anpassung wird – Stand jetzt – ab 2028 zu einer Verteuerung der Abfallgebühren führen, da Kostensteigerungen direkt auf die Abfallgebühren umgelegt werden müssen. Im aktuellen Kalkulationszeitraum, der noch bis 31. Dezember 2027 gilt, ist die anstehende CO₂-Bepreisung bereits berücksichtigt. Ab 2028 kommt dann sowohl auf die Privathaushalte als auch auf die Unternehmen eine zusätzliche Belastung zu.

In seinem Schreiben argumentiert der Landrat, dass die Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich sei, da die CO₂-Emissionen aus der Abfallverbrennung bereits im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) erfasst sei. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hat zu Recht darauf hingewiesen, dass eine nationale CO₂-Bepreisung in der Abfallwirtschaft wenig zielführend sei. Die fossilen Emissionen entstünden bereits bei der Produktion der Güter. Eine doppelte CO₂-Bepreisung führt zu unnötigen Belastungen für die Bürger, ohne dass sie einen nennenswerten ökologischen Nutzen habe.

Hinzu komme, dass die aktuelle Regelung zu einem ungleichen Wettbewerb führt. Während Deutschland bereits CO₂-Bepreisungen auf nationaler Ebene umsetze und Unternehmen dadurch höhere Kosten tragen müssen, profitieren beispielsweise Unternehmen in Österreich von einer nationalen Ausnahme. Diese Unterschiede führen zu Wettbewerbsverzerrungen, die besonders in grenznahen Regionen wie dem Landkreis Mühldorf a. Inn spürbar seien und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft schwäche.

Ab 2027 wird das nationale BEHG in das europäische ETS II überführt, was eine europaweit einheitliche CO₂-Bepreisung ermöglichen soll. „Diese Harmonisierung halte ich für den richtigen Schritt, um eine faire und gerechte CO₂-Bepreisung in Europa zu schaffen. Bis dahin sollten jedoch Lösungen gefunden werden, um die Belastung für die Abfallwirtschaft und damit für die Unternehmen und Bürger zu verringern“, so Heimerl.

Daher schlägt er vor, dass das BEHG zumindest solange ausgesetzt werde, wie die konjunkturelle Krise anhält. „Eine Aussetzung würde den Kommunen und unseren Bürgern helfen, die derzeitigen wirtschaftlichen Herausforderungen besser zu bewältigen, ohne zusätzlich durch höhere Abfallgebühren belastet zu werden.“

Im Antwortschreiben aus Berlin verweist der Staatsminister beim Bundeskanzler MdB Dr. Michael Meister auf den Koalitionsvertrag, in dem der CO₂-Preis der zentrale Baustein beim Klimaschutz sein solle. Die Bundesregierung lege bei der Kompensation der Kosten den Fokus auf die Verringerung von Strompreisbestandteilen. „Insgesamt übersteigen die Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen im Bereich der Strompreise die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung“, heißt es wörtlich in dem Schreiben. Der Staatsminister sicherte zu, die Hinweise zur spezifischen Situation der kommunalen Abfallwirtschaft im weiteren Gestaltungsprozess im Blick zu behalten.

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