Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (300)
Wenn die Führerscheinprüfung schon etwas zurückliegt, stellt sich immer wieder die Frage, wie die eine oder andere Regelung im Straßenverkehr lautet. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl an dieser Stelle wöchentlich über Verkehrsfragen auf. Heute geht es darum, warum das Auto vor Fahrtantritt gründlich von Schnee und Eis befreit werden muss.
Alles muss frei sein: Scheiben, Dach, Beleuchtung
Wenn es draußen friert oder über Nacht kräftig geschneit hat, reicht oft ein kurzer Blick aus dem Fenster, um zu wissen: Bevor man losfährt, ist etwas mehr Zeit einzuplanen. Denn gerade im Winter sorgt schlechte Sicht immer wieder für gefährliche Situationen im Straßenverkehr.
Vor dem Start gilt: Sämtliche Scheiben vollständig von Schnee, Eis und Beschlag befreien – nicht nur ein kleines „Guckloch“. Auch Rückspiegel, Scheinwerfer, Rückleuchten und Kennzeichen müssen sauber sein. Nur so erkennt man andere Verkehrsteilnehmer zuverlässig und wird selbst rechtzeitig gesehen.
Außerdem wichtig: Schnee vom Fahrzeugdach fegen. Während der Fahrt kann sich dieser sonst lösen und auf nachfolgende Fahrzeuge oder die eigene Windschutzscheibe rutschen. Das gefährdet nicht nur Sie selbst, sondern auch andere. Insbesondere gilt dies auch für hohe Fahrzeuge mit großen Dachflächen, wie zum Beispiel Lkws. Hier sammeln sich nicht nur Schnee und Wasser, sondern es können sich auch größere Eisplatten bilden, die eine erhebliche Gefahr für Dritte darstellen. Wichtig: Beim Räumen sollte man natürlich auch auf die eigene Sicherheit achten und sich entsprechend ausrüsten.
Folgen bei Verstößen
Wer mit eingeschränkter Sicht fährt oder Schnee auf dem Auto lässt, riskiert:
- 10 – 25 Euro Verwarnungsgeld, wenn Sicht oder Fahrzeugbeleuchtung nicht ausreichend frei sind.
- Bis zu 35 Euro, wenn durch unzureichend gereinigte Scheiben andere gefährdet werden.
- 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg, wenn herabfallende Eis- oder Schneeteile einen Unfall oder eine konkrete Gefährdung verursachen.
Zudem kann es bei einem Unfall zu Mitverschulden kommen, wenn die Sicht beeinträchtigt war oder lose Schneelasten vom Fahrzeug fielen.
Unser Tipp:
Planen Sie im Winter ein paar Minuten mehr ein. Ein Eiskratzer, Besen und gegeben falls ein Enteisungsspray gehören in dieser Jahreszeit in jedes Auto. Wer sein Fahrzeug ordentlich von Schnee und Eis befreit, fährt nicht nur entspannter, sondern trägt auch zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bei.
Foto: Pixabay
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