Störung an Bahnschranke: 41-Jährige rannte mit ihrem Kind an der Hand einfach los

Am gestrigen Dienstag hat sich eine Frau mit ihrer Tochter über einen von der Bundespolizei gesperrten Bahnübergang in Bad Aibling begeben wollen. Die Anordnungen der Beamten vor Ort interessierten sie offensichtlich nicht. Sie musste letztlich sogar festgehalten werden. Ihr fehlendes Verständnis wird ihr im Rahmen eines Verfahrens voraussichtlich ein Bußgeld bescheren.

Vor dem Übergang wiesen Rosenheimer Bundespolizisten die Frau, die zu Fuß mit ihrem Kind unterwegs war, auf die Sperrung des Bahnübergangs und die Umleitung über einen benachbarten Übergang hin. Die Beamten waren wegen einer mehrstündigen Schrankenstörung in den Morgenstunden am Bad Aiblinger Bahnübergang „Lindenstraße“ eingesetzt.

Dieser war auf beiden Seiten mit der jeweiligen Schranke halbseitig geschlossen. Auch die Lichtzeichenanlage stand auf Rot. Ein Überqueren des Bahnübergangs war aufgrund des weiterhin stattfindenden Zugverkehrs und der damit verbundenen Gefahren nicht gestattet. Um die Sichtbarkeit der polizeilichen Absperrung zu erhöhen, war ergänzend ein Streifenfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht abgestellt.

Trotz vorausgegangener Erläuterung der Notwendigkeit dieser Sperre und eindeutiger Weisung der Bundespolizisten forderte die 41-Jährige ihre Tochter auf, mitzukommen. Sie rannte mit der Minderjährigen an der Hand los.

Am Rand des Gefahrenbereichs auf Höhe der Schranke konnte die Frau von einem Beamten am Arm gefasst und samt dem von ihr mitgezerrten Kind – so die Polizei wörtlich – gestoppt werden. Auf die anschließende Belehrung und einen nochmaligen Sensibilisierungsversuch, sagen die Beamten, habe sie mit Unverständnis reagiert. Sie erklärte, dass diese Absperrung für sie keinen Sinn mache, auch wenn ihr die Möglichkeit einer Zugdurchfahrt durchaus bewusst sei.

Die Bundespolizei zeigte die deutsche Staatsangehörige wegen eines Verstoßes gegen das Verhalten an Bahnübergängen an und meldete den Vorfall der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt, das für die Ahndung zuständig ist.

Unter Umständen kommt auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht.

Ferner wurde das Amt für Kinder und Jugendliche im Landkreis Rosenheim über das Verhalten der Mutter informiert.

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