Polizei kontrollierte den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinn-Möglichkeit

Im Dienstbereich wurde dabei eine Gaststätte in Bad Aibling kontrolliert, in der ein Verstoß gegen die Bestimmungen festgestellt wurde. Der Betrieb von Geldspielgeräten an „stillen Tagen“ stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Gegen den Verantwortlichen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Die Anzeige wird dem zuständigen Landratsamt Rosenheim vorgelegt.
Hintergrund:
An „stillen Tagen“ sind öffentliche Tanz- und Unterhaltungs-Veranstaltungen grundsätzlich untersagt. Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Auch Sportveranstaltungen mit Musik und Volksfeste sowie der Betrieb von Geldspielgeräten dürfen nicht stattfinden.
Die genauen Zeiten, in denen diese Verbote gelten, unterscheiden sich je nach Bundesland. In den meisten Ländern gilt der Schutz den gesamten Tag über, in einigen Bundesländern sind die Regelungen auf bestimmte Stunden beschränkt.
Schaufenster

Und am Totensonntag ist in Wasserburg wieder mal verkaufsoffen. Wer kontrolliert diese Verstöße?
nur mal so,
was hat jetzt ein verkaufsoffener Sonntag mit dem Verbot von Geldspielgeräten mit Gewinn-Möglichkeit zu tun??
„Öffentliche Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen grundsätzlich untersagt.“
Man sollte doch bitte bis zum Ende lesen.
Nichts anderes als eine öffentliche Unterhaltungsveranstaltung ist ein verkaufsoffener Sonntag. Man sollte dies mal an Allerheiligen probieren. Auf den Aufschrei wäre ich gespannt.
Der BFV hat dieses Jahr an Allerheiligen einen normalen Spieltag durchgeführt. Rein rechtlich OK, da Sportveranstaltungen an „stillen Tagen“ erlaubt sind. Aber schon seltsam, wenn neben dem Gräberumgang
leidenschaftlich Fußball gespielt wird.
Den einen oder anderen Kicker hat man da sicher auch in ein Dilemma gebracht.
Und übrigens bin ich der Meinung – das ist völlig rücksichtslos.
So ein Quark: Stille Tage, Katholizismus pur.
Obwohl ich einer von den älteren und recht konservativ aufgewachsen bin, wäre mir nicht im Traum eingefallen, dass dieser Schmarrn heute noch gelebt wird.
Der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag und kein kirchlicher. Ursprünglich wurde er 1919 als Gedenktag für die gefallenen deutschen Soldaten des ersten Weltkriegs eingeführt, heute gedenkt man dagegen der Opfer von Gewalt und Krieg aller Nationen. Damit ist er leider absolut aktuell.
Vielen Dank Watercastle für die korrekte Erklärung. Boomer schildert drastisch die aktuelle Sichtweise der Mehrheit der Bevölkerung. Die Gedenkfeiern zum Volkstrauertag finden heute leider fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zudem ordnen viele diesen Gedenktag als falsch verstandene Heldenverehrung den Veteranenvereinen zu. Fakt ist, dass sich diese Vereine freiwillig um den Erhalt und die Pflege des Gedenktages gekümmert haben, die Verpflichtung ihn zu veranstalten liegt bei den Gemeinden. Gottseidank haben lange Friedenszeiten zu Boomers Sichtweise bei der Mehrheit der Bevölkerung geführt, die aktuelle Renaissance des Wehrgedankens könnte das wieder umkehren.