Alle Personen aus der Erstankunfts-Einrichtung des Landkreises abgeholt

Die Erstankunfts-Einrichtung des Landkreises im Gewerbegebiet am Eckfeld 10 ist aktuell nicht mehr belegt. Vor etwa einer Woche wurden die sich dort noch befindlichen 50 Flüchtlinge abgeholt und offenbar woanders im Landkreis untergebracht. Wie es am heutigen Donnerstag auf Nachfrage der Wasserburger Stimme aus dem Rotter Rathaus heißt, habe das Einwohnermeldeamt der Gemeinde vergangene Woche am Dienstag eine Auszugsliste erhalten, anhand derer ersichtlich sei, dass alle bis dahin noch in der Gewerbehalle am Eckfeld 10 untergebrachten Personen zu diesem Datum ausziehen – also vom Landratsamt abgeholt wurden. 

Aktuell seien zwar noch elf Personen einwohner-melderechtlich in Rott erfasst – aber offenbar nur, da sie scheinbar von der neuen Aufenthalts-Gemeinde noch nicht angemeldet worden seien und somit in Rott auch noch nicht abgemeldet seien. Eine gewisse zeitliche Verzögerung bei den Anmeldungen in den neuen Aufenthalts-Gemeinden sei jedoch keineswegs unüblich, so die Auskunft von der Rotter Gemeindeverwaltung.

Somit waren nun heuer rund drei Monate lang – von Juli bis Oktober – geflüchtete Menschen in der vom Landkreis als Erstankunftseinrichtung im Oktober 2023 angemieteten Gewerbehalle in Rott untergebracht.

Wie berichtet, hatte der Verwaltungsgerichtshof der Gemeinde Rott Anfang September per Urteil recht gegeben und die aufschiebende Wirkung der gemeindlichen Klage angeordnet. Trotzdem waren weiterhin – nun bis zur vergangenen Woche – Personen in der Gewerbehalle untergebracht gewesen, was von der Gemeinde Rott über ihren Anwalt Jürgen Greß mit den Worten „ohne Baugenehmigung und somit rechtswidrig“ kritisiert worden war in einer Rathaus-Sondersitzung Mitte Oktober (wir berichteten).

Völlig offen sei nun, wie es jetzt weitergehen werde, so die heutige Auskunft aus dem Rotter Rathaus.

Bis zu einer eventuell neuen Baugenehmigung der Halle als Erstankunftseinrichtung des Landkreises durch das Landratsamt selbst: Das Gericht hat die sogenannte aufschiebende Wirkung der gemeindlichen Klage angeordnet. Damit kann das Landratsamt die Gewerbehalle am Eckfeld bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Anfechtungsklage nicht nutzen.

 

 

 

 

  

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