Veterinäramt empfiehlt allen Geflügelhaltern im Landkreis Rosenheim, dringend Vorsorge zu treffen
Seit Anfang Oktober werden in ganz Deutschland zahlreiche Fälle der Vogelgrippe festgestellt. Besonders betroffen sind derzeit Kraniche auf ihrem Flug in den Süden. Am heutigen Mittwoch wurde das Virus vom Subtyp H5N1 nun auch im Landkreis Rosenheim nachgewiesen – bei einer verendeten Lachmöwe im Gemeindebereich von Rott.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bei Wildvögeln und der steigenden Anzahl verendeter Tiere erhöht sich die Gefahr des Eintrags in Nutzgeflügelbestände. Um Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem Virus-Eintrag zu schützen, seien Tierhalter dringend dazu aufgerufen, die bekannten Vorbeugungs- und Sicherheits-Maßnahmen zu treffen. Das heißt es am heutigen Nachmittag aus dem Landratsamt.
Für die Allgemeinbevölkerung werde das Risiko einer H5N1-Infektion vom Robert-Koch-Institut weiterhin als gering eingestuft. Der Kontakt zu kranken oder verendeten Wildtieren sollte aber unbedingt vermieden werden.
Ein erhöhtes Risiko bestehe in der Regel nur bei engem Kontakt zu infiziertem Geflügel. Daher empfehle die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Grippeschutzimpfung auch für Personen mit beruflich bedingtem Kontakt zu Vögeln und Geflügel.
Weiterhin empfiehlt das RKI, bei beruflichem Kontakt zu erkrankten oder toten (Wild-)Vögeln entsprechende Schutzmaßnahmen, wie das Tragen einer adäquaten Schutzausrüstung.
Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sei aktuell keine Aufstallungspflicht erforderlich. Dies könne sich jedoch aufgrund der hochdynamischen Seuchenlage jederzeit ändern.
Dazu befinde sich das Veterinäramt Rosenheim aktuell in ständigem Austausch mit der Regierung von Oberbayern.
In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eingetragen werden: Unter anderem stellen die Einstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser Risiken für eine Einschleppung dar. Hierbei ist vor allem der indirekte Eintrag über mit Virus etwaig verunreinigtem Futter, Wasser, Geräten oder Einstreu in Betracht zu ziehen. Bereits geringe, anhaftende Spuren von virushaltigem Kot oder Nasensekreten von Wildvögeln oder Geflügel aus anderen infizierten Beständen reichen für die Übertragung aus.
Das Veterinäramt Rosenheim empfiehlt allen Geflügelhaltern im Landkreis Rosenheim. bereits jetzt Vorsorge zu treffen, falls es aufgrund der aktuellen Gefährdungslage zu einem Aufstellungsgebot von Geflügel für den Landkreis kommen sollte.
Die Empfehlungen lauten:
· Stellen Sie ausreichend Ställe und Versorgungs-Einrichtungen zur Verfügung.
· Beachten Sie, dass sich durch die Aufstallung eine für Ihr Geflügel ungewohnte Situation ergibt.
· Stellen Sie daher ausreichend Platz zur Verfügung.
· Optimieren Sie Ihre Geflügelhaltung durch zusätzliche Sitzstangen, Beschäftigungsmaterial und Rückzugsmöglichkeiten.
· Stellen Sie sicher, dass ausreichend Einstreumaterial zur Verfügung steht, welches vor Wildvögeln geschützt gelagert werden kann.
Ziel der Schutzmaßnahmen sei, die Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden und Erkrankungen in einem frühen Stadium gezielt bekämpfen zu können. Dazu müssen außerdem alle Geflügelhaltungen dem Veterinäramt bekannt sein. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben.
Das Veterinäramt Rosenheim beobachtet die Lage und passt die Präventionsmaßnahmen laufend an die aktuelle Seuchenlage an. Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel möglichst mit Angabe des Fundortes dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 08031/392-6310 oder per E-Mail vetamt@lra-rosenheim.de zu melden.
Das Team des Veterinäramtes Rosenheim steht unter dieser Telefonnummer auch für Fragen gerne zur Verfügung.
Informationen zur Geflügelpest, der aktuellen Tierseuchensituation sowie Hinweise zu Schutzmaßnahmen speziell für Geflügelhalter unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_in_bayern.htm
Foto: WS-Archiv
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