In Bernau: Polizei ermittelt und sucht Zeugen

Ende September hat ein bislang unbekannter Schütze mit einem Luftgewehr auf eine Katze in Bernau geschossen. Dabei drang das Projektil in das rechte Ohr des Tieres ein und blieb dort stecken. Dies wurde durch die Besitzerin erst Wochen später festgestellt, nachdem die blutende Kopfverletzung abgeschwollen war.

Die Kugel wurde mittels Operation durch einen Tierarzt entfernt und polizeilich sichergestellt. Der verletzten Katze geht es den Umständen entsprechend gut.

Derzeit ermittelt die Polizei Prien wegen Verstößen gegen das Tierschutz- und Waffengesetz. Zeugen der Tat werden gebeten, sich bei der Polizei Prien oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

In diesem Zusammenhang erinnert die Wasserschutzpolizei Prien daran, dass Tiere bereits seit 1990 gemäß Paragraph 90a BGB rechtlich nicht mehr als Sachen einzustufen sind. Sie unterliegen dem Schutz des deutschen Tierschutzgesetzes.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (Paragraph 1 TierSchG). Derartige Tiermisshandlungen werden mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bestraft.

Zudem wird allgemein darauf hingewiesen, dass selbst mit einem waffenscheinfreien Luftgewehr, ohne vorliegende Erlaubnis, niemals außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums geschossen werden darf. Es muss sichergestellt werden, dass das Projektil das Grundstück nicht verlässt.

 

Schaufenster