39-jährige Rosenheimerin wird dauerhaft in geschlossener psychiatrischer Klinik untergebracht

In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember vergangenen Jahres hat sie in ihrer Rosenheimer Wohnung ihre siebenjährige Tochter und ihren sechsjährigen Sohn mit einem schweren Hammer erschlagen. Beim gestrigen Prozess vor dem Landgericht Traunstein ließ die Schilderung der Dinge, die bei diesem Tötungsdelikt an Weihnachten 2024 vor sich gegangen waren, den zahlreichen Zuhörern das Blut in den Adern gefrieren. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verhandlung war sehr groß. Der Verhandlungssaal platzte aus allen Nähten. Die 39-jährige Beschuldigte aus Rosenheim erschien in einem dunklen Anorak, die Kapuze tief über das Gesicht gezogen. Dazu trug sie eine dunkle Sonnenbrille.

Als das Gericht den Prozesstag eröffnete, setzte sie die Sonnenbrille ab. Man sah das Gesicht einer höchst traurigen, im Grunde fassungslosen Frau.

Am letzten Prozesstag wurde zunächst eine Mitarbeiterin eines Online-Coachings als Zeugin vernommen. Die Zeugin berichtete, dass die Beschuldigte bei ihr Hilfe gesucht habe und ihr immer unauffällig vorgekommen sei, auch die Trennung von ihrem Ehemann habe sie „gut hinbekommen“. Doch dann, im November vergangenen Jahres, habe sie „von jetzt auf gleich“ Geschichten erzählt, die man ihr gar nicht habe glauben können. Der seinerzeit fünfjährige Sohn werde im Kindergarten sexuell missbraucht, habe sie behauptet. Die Beschuldigte habe sich plötzlich sehr stark verändert und habe dann die Gruppe des Online-Coachings am Heiligen Abend des Jahres 2024 urplötzlich verlassen.

Im Anschluss daran erstatteten die beiden Sachverständigen ihren Bericht. Prof. Dr. Oliver Peschel wies in seinem Gutachten darauf hin, dass die Beschuldigte in der Tatnacht alkoholisiert gewesen sei und sie habe auch Benzodiazepine eingenommen. Die Dosierung, in der sie diese Mittel eingenommen habe, sei aber nicht tödlich gewesen, wenngleich sehr wohl der Eindruck habe entstehen können, dass sie eine Selbsttötung geplant habe.

Bevor der Vortrag über die medizinischen Gutachten zur Tat selbst erstattet worden war, beantragte die Verteidigung, der Beschuldigten zu gestatten, für die Dauer dieses Vortrags den Gerichtssaal verlassen zu dürfen, was das Gericht dann auch gestattete.

Prof. Peschel stellte dann in seinem Gutachten fest, dass er an beiden Kindern insgesamt mehr als 60 Gewaltanwendungen am Kopf festgestellt habe. Die beiden Kinder, die im Schlaf überrascht worden seien, hätten entweder gar keine oder kaum nennenswerte Abwehrreaktionen gezeigt.

Im Gerichtssaal wurde es sehr ruhig. Alle Anwesenden waren anscheinend sehr berührt von dem, was sich an Weihnachten 2024 in der Wohnung der Beschuldigten ereignet haben muss. 

Nach einer kurzen Pause nahm die Beschuldigte wieder am Verfahren teil und Richter Volker Ziegler verlas schriftliche Einlassungen der Beschuldigten. Man erfuhr, dass die Beschuldigte ihre Kinder vor Krieg habe schützen wollen, geglaubt habe, deren Augenlinsen seien angezapft worden und ihrem Sohn seien elektronische „Wanzen“ in den Kopfhörer implantiert worden. Und dann erfuhren die Zuhörer, dass sie ihre Kinder habe töten müssen, „um sie zu retten“. Die Tötung der beiden Kinder wurde in einen weltpolitischen Zusammenhang gestellt, sie sei der Ansicht gewesen, dass sie ihre eigenen Kinder durch die Tötung erlöse. „Ich musste meine Kinder schützen“, wurde die Beschuldigte zitiert. Während dieser Wiedergabe ihrer Äußerungen schaute die 39-Jährige mit starrem Blick in den Saal.

Am Ende des Prozesses waren sich Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung einig: Die Beschuldigte habe mit größter Brutalität ihre beiden Kinder erschlagen, sei aber wegen ihrer paranoiden wahnhaften Störung nicht schuldfähig. Sie sei nicht in der Lage gewesen, das Unrecht ihrer Tat einzusehen. Auch eine Gefährlichkeitsprognose wurde bejaht. Die Taten seien nicht die Taten einer herzlosen Mutter gewesen, sondern einer psychisch schwerkranken Frau. 

Die Beschuldigte hatte das letzte Wort in diesem Verfahren und sie bekannte nur: „Ich bin fassungslos über alles und ich denke jeden Tag an das große Leid, das ich verursacht habe.“ Unter Tränen ergänzte sie noch, eine gute Mutter gewesen zu sein.

Und so war das Urteil schnell gesprochen: Die Beschuldigte ist schuldunfähig und wird daher dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Beschuldigte habe sich in einen Wahn gesteigert und es habe sich alles in ihrem „Wahngebäude“ abgespielt. Das Gesetz sehe hier eine Unterbringung zwingend vor, und zwar unbefristet. Dies werde zwar immer wieder überprüft, derzeit bestehe aber keine günstige Prognose. 

Die Beschuldigte, ihre Verteidiger, die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage verzichteten auf Rechtsmittel und so ging vor dem Landgericht Traunstein ein Verfahren zu Ende, das nicht wenige im Gerichtssaal nachdenklich das Gerichtsgebäude verlassen ließ.

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