Reaktion der ehemaligen Aufsichtsräte des Bankhauses RSA zur aktuellen Situation

„Wir schämen uns für den Genossenschaftsverband“ – das sind die Worte, mit denen die ehemaligen Aufsichtsräte des Bankhauses RSA Franz Sanftl, Altbürgermeister der Gemeinde Albaching (2023 nach 37 Jahren als Aufsichtsratsvorsitzender aus Altersgründen ausgeschieden), Karl Fischberger (Foto), Altbürgermeister der Gemeinde Soyen (2024 nach 23 Jahren als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, ebenfalls aus Altergründen ausgeschieden) und Johann Riedl aus Soyen (2024 nach 30 Jahren als Aufsichtsrat, auch aus Altergründen ausgeschieden) in einem Schreiben auf die aktuelle Situation des Bankhauses RSA (wir berichteten) aufmerksam machen. „Was hier mit unserer Bank getrieben wird, kann man nicht in Worten ausdrücken und macht uns nur noch fassungslos. Man kann es auch als perfekten Bankraub bezeichnen.“

Die ehemaligen Aufsichtsräte begründen das folgendermaßen:

„Über die Jahrzehnte unserer ehrenamtlichen Tätigkeit als Aufsichtsräte fand jährlich die Kreditprüfung, die Prüfung der Geschäftsführung und in gewissem Turnus die Wertpapierprüfung statt. Festgestellte Mängel wurden in Abstimmung mit Vorstand, Aufsichtsrat, Innenrevision und den Prüfern besprochen und im gegenseitigen Einvernehmen behoben. Das Kundenkreditgeschäft, die Zinsänderungsrisiken wie auch die Gesamtbankrisikosteuerung (GeBaRiS) gaben zu keiner Bilanzprüfung Anlass für Fehler und Versäumnisse innerhalb der RSA.

Im Mai 2024 wurde auf der Generalversammlung in Albaching vor mehr als 900 anwesenden Mitgliedern dem Vorstand und dem Aussichtsrat viel Lob und Anerkennung für die hervorragende Arbeit und das beste Bilanzergebnis in der 125jährigen Geschichte des Bankhauses RSA durch den Verband ausgesprochen.“

Was geschah dann?

„Dann stand die Prüfung der Bilanz 2024 an. Bereits zu Prüfungsbeginn Anfang 2025 zeichnete sich eine Kehrtwende von Seiten des Prüfungsverbands ab. Die Feststellungen der bisherigen Verbandsprüfer aus den vergangenen Jahren schienen der neu eingesetzten Prüfungsmannschaft nicht zu gefallen. Von Seiten guter Bestandskunden der RSA, die auf eine lange, gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zurückblicken, wurde uns zugetragen, dass von den Prüfern ein großer Teil der Kreditsicherheiten angezweifelt, Bewertungen nach „unten“ gerechnet und damit vom Kunden eine Nachsicherung der Kredite verlangt wurde. Ansonsten drohe eine Kündigung des Kredits mit sofortiger Rückzahlung, was für machen Kunden den Verkauf von Bestandsimmobilien bis hin zur Insolvenz bedeutet.“

Was der Verband mit dieser Strategie der Meinung der ehemaligen Aufsichtsräte nach bezweckt:

„Seit vielen Jahren wird von Seiten der großen Bankhäuser versucht, die kleinen Volks- und Raiffeisenbanken zu vernichten beziehungsweise über Fusionen verschwinden zu lassen. Das funktioniert am einfachsten, wenn man die Regulatorien und die Eigenkapitalanforderungen für „kleine“ Banken, genauso einfordert wie für Großbanken, mit der Gewissheit, dass dies für die „kleinen“ Banken nicht zu schaffen ist. Dies hatten auch unsere Vorstände Thomas Rinberger (ging 2023 in den Ruhestand) und Alfred Pongratz ( ist kurz nach Prüfungsbeginn im Mai 2025 auf Druck des Prüfungsverbands und der BaFin als Vorstand zurückgetreten ) stets bemängelt und diese Missstände in einem sogenannten „Brandbrief“ 2019 an die Politik und die Bankenaufsicht kundgetan. Unterstützung fanden unsere Vorstände in ihrem Bestreben das „Dreibankenmodell“ mit den kleinen Volks- und Raiffeisenbanken zu erhalten, nicht nur in der Politik (Landtag, Bundestag, Europaparlament) und bei der Vorstandschaft der Bundesbank mit Bundesbankdirektor Alexander Ruiz Höhn, sondern auch beim bayerischen Genossenschaftsverband in Person des Präsidenten Jürgen Gros.“

Die ehemaligen Aufsichtsräte weiter:

„Wie aus verschiedenen Presseberichten zu entnehmen war, gab es im Dezember 2021 einen sogenannten „Machtkampf“ im Genossenschaftsverband, der letztendlich zur Abberufung des Präsidenten Jürgen Gros führte. Das Branchenprotal mutmaßt, dass sich Gros in erster Linie als Sprachrohr kleiner Ortsbanken sah, was bei größeren Banken offenbar weniger gut ankam. 

Branchenkenner sprechen hier von einer „Anleitung zu Bankraub“. Die Prüfer des Verbands zweifeln an der Werthaltigkeit der zur Absicherung ausgegebener Kredite angesetzten Sicherheiten. Kann der Kreditnehmer keine „Nachsicherung“ anbieten, werden die Kredite als zweifelhafte Forderungen gebucht. Es wird damit unterstellt, dass der Kredit ausfallgefährdet ist und wird in der Bilanz faktisch als sofortiger Verlust als Einzelwertberichtigung ausgewiesen, obwohl kein Verlust für die Bank entstanden ist.

Für diese Kredite werden Einzelwertberichtigungen (EWBs) in Millionenhöhe in die Bilanz eingestellt. Der Gewinn in Millionenhöhe verwandelt sich in einen Verlust in Millionenhöhe und die Bank ist somit nicht mehr handlungsfähig Vorstand und Aufsichtsrat geraten und massiven Druck und der Vorstand wird zum Rücktritt „gezwungen“. Damit steht die Bank quasi unter Zwangsverwaltung des Verbands und von der BaFin werden externe Vorstände mit Generalvollmacht in der Bank eingesetzt. Bisheriger Vorstand ist liquidiert und der Aufsichtsrat als Vertreter der Mitglieder (Eigentümer der Bank) wird quasi entmachtet.“ 

Besteht Insolvenzgefahr? Ist das Geld der Genossen noch sicher? Dazu die ehemaligen Aufsichtsräte:

„Die Änderung der Bewertungen von Kreditsicherheiten mit dem Ziel Bilanzverluste über EWBs herbeizuführen, sind unserer Ansicht nach einem eklatanten Verstoß gegen den Einzelwertberichtigungsgrundsatz nach Paragraph 252 Handelsgesetzbuch der besagt, dass sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden jeweils einzeln und für sich zu bewerten sind. Einzelwertberichtigungen werden erforderlich, wenn der teilweise oder vollständige Ausfall einer Forderung zu vermuten ist. Die Aufstellung einer Bilanz hat nach den Grundsätzen eines „ehrbaren“ Kaufmanns zu erfolgen, der sich nicht reicher, aber auch nicht ärmer rechnen sollte. Der ehrbare Kaufmann  zeichnet sich dadurch aus, dass Werte und Tugenden wie Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Integrität die Basis für das eigene Handeln darstellen.

Sollte dem so sein, dann hätte auch der Prüfungsverband in den vergangenen Jahren irgendwelche Hinweise oder Auffälligkeiten in den Prüfungen feststellen müssen. Was nicht der Fall war. Eine Genossenschafts-Bank wie die RSA unterliegt der jährlichen Prüfung durch den Genossenschaftsverband. Die Prüfer sind monatelang im Haus und haben stets Zugang zu allen Unterlagen. Die Kosten für die Prüfer trägt die Bank selbst, was nicht unerhebliche Summen sind. Die Bank wurde vom genossenschaftlichen Prüfungsverband jährlich geprüft und alle Prüfungen der vergangenen Jahrzehnte wurden ohne nennenswerte Mängel im Kreditgeschäft wie auch im Verwaltungsbereich abgeschlossen und der Bilanz jeweils der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt.

Anstatt den Vorständen Versäumnisse zu unterstellen, sollte sich der Prüfungsverband eher fragen, ob er seiner Aufgabe noch gewachsen ist, wenn Prüfer jahrelang unterwegs sind und scheinbar keine Ahnung haben wie und nach welchen Bewertungsmaßstäben eine Bank zu prüfen ist und die Bank trotzdem die Kosten dafür zu tragen hat.

Das angesprochene Wachstum auf eine Bilanzsumme von über einer Milliarde Euro, verdankt die Bank ausschließlich ihrem Motto „angenehm anders“, den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den bisherigen Vorständen Markus Voglmaier, Johann Posch, Thomas Rinberger, Alfred Pongratz und Andreas Thalmeier, die im Gegensatz zum Genossenschaftsverband die Werte des Friedrich Wilhelm Raiffeisen „Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung“ stets als Ziel und Selbstverständnis für die tägliche Arbeit am Kunden zum Ziel hatten. Die Raiffeisen-Prinzipien, basierend auf den Ideen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen, sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Diese Prinzipien sind das Fundament der Raiffeisen- Genossenschaften und sollten deren handeln prägen. Zusätzlich zu den oben genannten Kernprinzipien sollten noch Solidarität, Förderauftrag, Regionalität und Nachhaltigkeit mit einbezogen werden.

Wir, die ehemaligen Aufsichtsräte sind uns sicher, dass das jahrzehntelange Vertrauen der Mitglieder in unsere ehrenamtliche Tätigkeit dafürspricht, dass im Bankhaus RSA diese Prinzipien von Raiffeisen stets hochgehalten wurden und das Handeln der Vorstände und der Aufsichtsräte über Jahrzehnte zu einer der erfolgreichsten Banken gemacht hat und der Kunde immer im Mittelpunkt stand. Aber scheinbar zählen diese Werte in der heutigen Gesellschaft und beim Genossenschaftsverband nichts mehr.

Kann sich die RSA aus dieser Krise selbst befreien?

Wenn Prüfungsverband, Genossenschaftsverband und BaFin an ihrer Strategie festhalten und weiterhin daran arbeiten, kleine und mittlere Banken durch Änderung der Bewertungsmaßstäbe und damit einhergehenden Wertberichtigungen in eine Fusion zu zwingen, wird auch die RSA wenig „Überlebenschancen“ haben! Das Bankhaus RSA wird nach unserer Einschätzung den durch die EWBs verursachten Verlust nicht ausgleichen können.

Sollte das Ergebnis auch in die Steuerbilanz übernommen werden, drohen den Gemeinden Gewerbesteuerrückzahlungen in Millionenhöhe.
Die Sicherungseinrichtung (Rettungsschirm) des BVR kommt zum Tragen, das heißt der Verband übernimmt eine Ausfallbürgschaft für den Bilanz-Verlust. Vorstand und Aufsichtsrat müssen einem von der Sicherungseinrichtung vorgegebenen Sanierungsplan zustimmen. Der Verband kann somit über die BaFin Vorstände abberufen (wie bereits geschehen), neue Vorstände mit Generalvollmacht einsetzen und somit eine Fusion vorantreiben. Dies ist laut Platow Brief vom 20.08.2025 zum heutigen Tage umgesetzt worden Ein Bankhaus wie die RSA, mit einem soliden Wachstum, mit einem Betriebsergebnis, das zu den besten im Genossenschaftsverband zählt, einem Kundenstamm, um den uns viele Institute beneiden und vor allem mit einer engagierten Belegschaft, die seinesgleichen sucht, weckt Begehrlichkeiten bei anderen Instituten und der Verband spielt diesen Machenschaften in die Arme.

Wie sieht das Ergebnis einer derartigen Fusion aus?

Das Bankhaus RSA trägt den Verlust für das Jahr 2024 mit allen Konsequenzen für Kunden, Mitarbeiter und Gemeinden. Die übernehmende Bank bekommt ein wirtschaftlich solides Bankhaus mit Gewinnen in Millionenhöhe (für 2025 ist wieder ein Gewinn in Höhe von etwa 10 Millionen Euro zu erwarten), eine Zweigstelle in München, Neubauten in Albaching und Rechtmehring und das gesamte Eigenkapital der Mitglieder.

Die Auflösung der Einzelwertberichtigungen (EWBs) verbucht die übernehmende Bank in den kommenden Jahren als Gewinn. Die Gewerbesteuer bleibt zukünftig zum größten Teil am Sitz der übernehmenden Bank. Die Filiale in Wasserburg wird geschlossen und die Filialen Rechtmehring, Soyen und Albaching werden minimal besetzt sein und in absehbare Zeit wegen „Unrentabilität“ geschlossen. Wenn die Kunden Glück haben, verbleibt noch ein Geldautomat. Die Mitarbeiter werden zu neuen Bedingungen übernommen, müssen aber weite Wege zur Arbeit in Kauf nehmen. Wer nicht „mitspielt“ wird gekündigt.

Der Aufsichtsrat wird aufgelöst und durch den Aufsichtsrat der aufnehmenden Bank ersetzt. Die rund 5.000 Mitglieder als Eigentümer der Bank können zukünftig nicht mehr über eine Generalversammlung von ihrem Stimmrecht gebrauch machen und mitbestimmen, wer sie, als Aufsichtsrat vertreten soll oder wie die Gewinnverteilung erfolgt bzw. wie hoch ihre Dividende verzinst wird. Das übernimmt dann eine Vertreterversammlung, mit allen Konsequenzen für die Mitglieder.

Laut Pressemitteilung des Verbands zum „Bankhaus RSA eG stärkt Führungsteam im Rahmen strategischer Weiterentwicklung“ heißt es: „Die befristete Maßnahme ist Ergebnis eines eigeninitiierten, vorausschauenden Prozesses – nicht Ausdruck externer Strukturüberlegungen. Ziel ist eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Hauses – unter Berücksichtigung regulatorischer Entwicklungen, personeller Übergänge und strategischer Anforderungen.“

Im Klartext würde man sagen eine „feindliche Übernahme“. In Fachkreisen nennt man dies eine Enteignung – oder wie eingangs erwähnt „Der perfekte Bankraub“.

Gezeichnet ist der Offene Brief von:

Franz Sanftl, Altbürgermeister der Gemeinde Albaching, ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender
Karl Fischberger, Altbürgernmeister der Gemeinde Soyen, ehemaliger stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Johann Riedl, ehemaliger Aufsichtsrat der RSA

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