Von unserer Partner-Fahrschule Eggerl: Das Verkehrsthema der Woche (287)

Wenn die Führerscheinprüfung schon einige Jahre zurückliegt, tauchen immer wieder Fragen zu bestimmten Verkehrsregeln auf. Deshalb klärt das Team der Fahrschule Eggerl wöchentlich über wichtige Vorschriften auf. In einer dreiteiligen Serie von Verkehrstipps geht es um wichtige Regeln, die Fahrer im Bereich von Bushaltestellen beachten sollten.

An vielen Abfahrten von Bundesstraßen – auch in der Region Wasserburg – befinden sich Bushaltestellen direkt am Seitenstreifen. Beispiele sind die Kreuzungen an der B 304 bei Gabersee und Staudham oder an der B 15 bei Elend/Attelthal in Fahrtrichtung Rosenheim. Viele Autofahrer nutzen diese Haltebuchten fälschlicherweise wie einen Ausfädelungsstreifen. Tatsächlich ist dies jedoch in den meisten Fällen nicht zulässig – nur an wenigen Stellen ist ein Einfahren über den Seitenstreifen ausdrücklich vorgesehen.

Bushaltestellen sind in der Regel durch eine breite, durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung vom fließenden Verkehr getrennt. Diese Linie kennzeichnet ein Befahrungsverbot. Erst dort, wo die durchgezogene Linie in eine breite, gestrichelte Leitlinie übergeht, ist das Einordnen nach rechts erlaubt.

Sinn dieser Regelung ist der Schutz der Fahrgäste, die unmittelbar an der Fahrbahn. Sie sollen, während sie warten oder ein- und aussteigen, Abstand vom fließenden Verkehr halten können. Deshalb sollte der Bereich der Haltestelle von Kraftfahrzeugführern nicht befahren werden.

Beispiel Staudham (Foto oben): Wie in vielen Fällen endet die Fahrstreifenbegrenzung hier erst unmittelbar vor der abgehenden Fahrbahn Richtung Edling.

 

Beispiel Attel/Elend: Auch hier soll durch die Fahrbahnbegrenzung ein sicheres Warten an der Haltestelle ermöglicht werden.

Ein Gegenbeispiel lässt sich an der B15 in Fahrtrichtung Wasserburg kurz vor dem Attler Berg finden. Hier ist es erlaubt und sogar sinnvoll, sich frühzeitig nach rechts einzuordnen, um die Geschwindigkeit vor dem Abbiegen zu reduzieren. Für Fahrgäste steht eine geeignete Wartemöglichkeit zur Verfügung. Trotzdem sollten Fahrer von Kraftfahrzeugen hier mit angemessener Geschwindigkeit und besonderer Aufmerksamkeit fahren.

Unser Tipp: Auch bei Abbiegestreifen gilt die einfache Regel, dass durchgezogene Linien nicht überfahren werden dürfen. Dort, wo das Ausfädeln über die Bushaltestelle erlaubt ist, sollte stets besondere Vorsicht und Rücksicht gegenüber wartenden Fahrgästen geübt werden.

Fotos: Eggerl

 

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